Es tropft aus der decke und ärger mit Nachbarin/Vermieter was nun?

6 Antworten

Eigentlich hast du, und nicht die Nachbarin, Grund zur Beschwerde. Wenn du wirklich keine Schäden verursacht hast, solltest du dich beim Vermieter melden. Er muss für den Wasserschaden aufkommen, mit dem Spülkasten weiß ich nicht, aber erwähne auch das.

Und: lass dich nicht einschüchtern von der "Drohung" der Nachbarin. Entweder spielt die sich auf, nur weil sie die Mutter des Vermieters ist, oder ist sie aufgrund ihres Alters bisschen senil.

Imperramex 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 02:58

vermutlich beides :D aber gut vielen dank für die schnelle nachricht 

Ich hatte auch mal so einen Schaden. Wo die Dusche geleckt hat in die Wohnung unter mir.

Das Bad wurde saniert und danach war es weiterhin. Gelegen hat es an den Silikondichtungen, weil es nicht ganz bündig war. VIELLEICHT ist es bei dir auch so.

Gib deinem Vermieter Bescheid durch eine Mängelliste Einschreiben mit Rückschein.

Aber eine Kündigung halte ich für unrealistisch.

Du solltest den Vermieter, den Sohn also, selbst mal informieren. Die dame ist vielleicht schon bisschen senil und vergisst es immer.

Ansonsten ist es nicht deine Schuld, denn du bist ja nicht für die Funktionsfähigkeit der Abläufe verantwortlich - das ist immer noch Vermietersache.

Imperramex 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 02:36

werde ihn auch morgen nochmal bescheid geben aber danke für die schnelle antwort

Wenn du die Dusche immer sachgemäß benutzt hast, ist es nicht deine Schuld. Ich würde mich mal bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter melden. Wenn allerdings einfach so eine Kündigung bekommst, ist das nicht rechtens. Dann würde ich zu einem Anwalt für Mieterrechte gehen und dagegen klagen. Erstmal hast du nichts zu befürchten. Du musst für die Schäden nicht aufkommen, es sei denn du hast das vorsätzlich kaputt gemacht.

Imperramex 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 02:18

alles klar vielen dank für die schnelle Antwort 

keep cool !

defekte leitungen sind immer sache des vermieters. der mieter hat lediglich die pflicht, schäden zu melden und um abhilfe  zu bitten.

anscheinend hast du deiner pflicht genüge getan, und der besagte sohn war im zugzwang, den schaden beheben zu lassen. nix geschehen, nicht deine schuld.

so wie ich das ersehen kann, bist du raus aus der nummer und die läppische kündigungsandrohung geht weit an den tatsachen vorbei.


Imperramex 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 02:35

alles klar vielen dank für die schnelle Antwort