Schmerzensgeld nach Treppensturz?
Wir wohnen in einer Mietwohnung im 1 OG. Ich bin die Außentreppe mit 6 Stufen und ohne Geländer runtergestürzt. Gibt es hierfür Schmerzensgeld da ja kein Geländer dran ist?
5 Antworten
Ja, da kannst die Hausverwaltung oder den Vermieter verklagen.
Du könntest ihn dafür verklagen, was aber natürlich eure Beziehung zueinander sehr kränken würde. Ganz unabhängig davon ob du wegen Glätte oder einfach so gestürzt bist, ein Geländer muss dran sofern es nicht nur eine Stufe ist. Und daran hat er sich eindeutig nicht gehalten.
Wie gesagt, du kannst es machen, wenn du auch wirklich schmerzen oder sonstige Folgen hast, ansonsten wird das sehr ungemütlich....
Zahlen ist immer so eine Sache, möglicherweise auch die Haftpflicht des Eigentümers oder Vermieters. Ich vermute mal Du wurdest ärztlich behandelt-dann möchte sich die Krankenkasse ihre Kosten für Dich widerholen. Die klären dann ggf. auch ob das ganze verkehrssicher war....oder eben nicht
Kommt darauf an.
Handläufe ab der dritten Stufe sind lediglich eine Empfehlung, außer die Bauordnung deines Bundeslandes schreibt zwingend eine vor.
Dies ist nicht in jedem Bundesland der Fall.
Was sagt Hessen dazu? Bei mir ist der Fall ähnlich
Netter Verweis, aber vielleicht solltest du ihn auch lesen.
Aus deiner Quelle:
DIE REGELUNGEN DURCH DIN 18065
Allerdings ist eine DIN-Norm keine Rechtsnorm.
Quelle: BGH, Urteil vom 14.05.1998, Az. VII ZR 184–97.
Entsprechend kommt es wie gesagt darauf an, ob die Bauordnung des Bundeslandes hier eine Regelung getroffen hat und vor allem, ob diese auch für Bestandsbauten gilt.
Wohl ja, wenn der Eigentümer/Vermieter, nennt sich Verkehrssicherungspflicht
https://www.tuvsud.com/de-de/indust-re/bautechnik-info/allgemeine-bautechnik/treppen-bruestungen-gelaender/handlauf