Schlüsselweitergabe an Dritte?

5 Antworten

Jeder kann in seiner Wohnung tageweise Gäste aufnehmen - solange sie nicht dauerhaft dort wohnen - die sich natürlich frei bewegen dürfen, es ist ausgeschlossen, jemandem zu verbieten, den Innenhof des Hauses zu betreten, wie soll das denn auch gehen? Willst Du über einen Anwalt jedem eine einstweilige Verfügung nach Hause schicken? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage

albatros  13.07.2019, 11:37

Wobei zu bedenken ist, dass die Mieterin selbst in dieser Zeit abwesend ist. Es liegt der Verdacht der unerlaubten Gebrauchsüberlassung an Dritte vor, möglicherweise auch mehr.

lennardberlin 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 11:34

Die Frage die sich ebenfalls stellt ist ,ob dieses Recht nur für die Wohnung gilt. Wie bereits erwähnt trifft man diese Personen auch in gemeintschaftlichen Mietgegenständen wie dem o.g Innehof an. Ich sehe hier eher das das Hausrecht für gemeinschaftliche Mietgegenstände nich im Bereich dieser Hausfremden Peronen liegt sondern im Zweifel bei den anderen Mietern.?

Auch wenn es rechtlich keine Relevanz hat, muss ich dennoch erwähnen , dass ich in einem 6 - Parteien Haus lebe und hier eine sehr gute Hausgemeinschaft entstanden ist. Die Bauart des Hauses ist leider so konzipiert , dass man zwangsläufig derartigen Situationen nicht aus dem Weg gehen kann, selbst wenn man wollte. Der Hausfrieden ist jedenfalls massivst gestört. :( Ich finde es einfach nur traurig , dass man sich aufgrund hausfremder Personen in der eigenen Wohnung nicht mehr wohl fühlt und sich schon Gedanken über einen eventuellen Wohnungswechsel machen muss.

Solange die Mieterin kein Geld von den Leiten nimmt, kann sie sich besuchen lassen wann sie möchte und muss dabei auch nicht anwesend sein.

Insofern sehe ich hier keine rechtliche Handhabe dagegen.

lennardberlin 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 11:33

Die Frage die sich ebenfalls stellt ist ,ob dieses Recht nur für die Wohnung gilt. Wie bereits erwähnt trifft man diese Personen auch in gemeintschaftlichen Mietgegenständen wie dem o.g Innehof an. Ich sehe hier eher das das Hausrecht für gemeinschaftliche Mietgegenstände nich im Bereich dieser Hausfremden Peronen liegt sondern im Zweifel bei den anderen Mietern.?

AnglerAut  13.07.2019, 11:38
@lennardberlin

Im Zweifel kann der andere Mieter seine Rechte auch von seinen Gästen ausüben lassen.

Allerdings wäre es wohl möglich als WEG eine Regelung zu treffen, die dann bindend wäre.

lennardberlin 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 11:55
@AnglerAut

Mhh, ok. Also wenn man es genau nimmt, könnten hausfremde Peronen sich mal auf blöd gesagt, in unserem Innenhof breit machen , den Grill anwerfen und tun und lassen was sie wollen solange z.B. keine Lärmbelästigung etc entsteht? Unfassbar.

AnglerAut  13.07.2019, 12:35
@lennardberlin

Naja, sie müssten ja erst einmal nachweisen, dass sie berechtigt sind. Zumindest im Zweifel :)

Möglicherweise liegt hier eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor. Ständig wechselnde Personen deuten auf Verwendung als Ferienwohnung oder Ähnlichem hin.

Du solltest dazu dich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

lennardberlin 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 11:40

Um ehrlich zu sein, könnte man es auch als mutmaßliche Durchgangsstation für Rumänische Staatsangehörige sehen. Ob dies mit div. Zahlungen an die Mieterin verbunden ist wird schwer nachzuweisen sein.

Sie können Ihre Feststellungen dem Vermieter der Wohnung mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggfs. Klärung gegenüber der Mieterin mitteilen - sonst garnichts!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung