Schlüsselweitergabe an Dritte?
Ich Wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Nun stellt sich derzeit die Situation so dar dass eine Mieterin seit Monaten offensichtlich gar nicht mehr, oder wenn nur sehr selten im Haus anzutreffen ist. Stattdessen befinden sich mind. 3 -4 mal wöchentlich (ständig wechselnde) Hausfremde Personen in der Wohnung der Mieterin, dies z.T. auch mehrtägig. Das eine Schlüsselweitergabe an Dritte im Falle der Abwesenheit etc im Grunde legitim ist ,ist mir bewusst. Allerdings fühlen sich mehrere Mietparteien mit der Situation sehr unwohl. Man ist z.B in unserem Innenhof mit mehreren Bewohnern des Hauses am grillen und plötzlich stehen eben diese Hausfremden Personen vor einem , die meiner Ansicht nach in unserem Innenhof mal rein gar nichts verloren haben. Die Frage die sich mir nun stellt ist, ob derartige Begenungen rein rechtlich gesehen unterbunden werden können bzw es eine Möglichkeit gibt diese nicht gerade Vertrauenswürdigen Gestalten dem Haus fernzuhalten. Es ist bekannt das die Mieterin sich hauptsächlich bei ihrem Lebensgefährten aufhält und z.B keine wichtigen Gründe für die Abwesenheit der Mieterin sind. Im Netz habe ich leider nichts gefunden. Vielleicht kennt sich ja einer von euch aus . Danke schonmal im Vorraus
5 Antworten
Jeder kann in seiner Wohnung tageweise Gäste aufnehmen - solange sie nicht dauerhaft dort wohnen - die sich natürlich frei bewegen dürfen, es ist ausgeschlossen, jemandem zu verbieten, den Innenhof des Hauses zu betreten, wie soll das denn auch gehen? Willst Du über einen Anwalt jedem eine einstweilige Verfügung nach Hause schicken? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage
Wobei zu bedenken ist, dass die Mieterin selbst in dieser Zeit abwesend ist. Es liegt der Verdacht der unerlaubten Gebrauchsüberlassung an Dritte vor, möglicherweise auch mehr.
Die Frage die sich ebenfalls stellt ist ,ob dieses Recht nur für die Wohnung gilt. Wie bereits erwähnt trifft man diese Personen auch in gemeintschaftlichen Mietgegenständen wie dem o.g Innehof an. Ich sehe hier eher das das Hausrecht für gemeinschaftliche Mietgegenstände nich im Bereich dieser Hausfremden Peronen liegt sondern im Zweifel bei den anderen Mietern.?
Auch wenn es rechtlich keine Relevanz hat, muss ich dennoch erwähnen , dass ich in einem 6 - Parteien Haus lebe und hier eine sehr gute Hausgemeinschaft entstanden ist. Die Bauart des Hauses ist leider so konzipiert , dass man zwangsläufig derartigen Situationen nicht aus dem Weg gehen kann, selbst wenn man wollte. Der Hausfrieden ist jedenfalls massivst gestört. :( Ich finde es einfach nur traurig , dass man sich aufgrund hausfremder Personen in der eigenen Wohnung nicht mehr wohl fühlt und sich schon Gedanken über einen eventuellen Wohnungswechsel machen muss.
Solange die Mieterin kein Geld von den Leiten nimmt, kann sie sich besuchen lassen wann sie möchte und muss dabei auch nicht anwesend sein.
Insofern sehe ich hier keine rechtliche Handhabe dagegen.
Im Zweifel kann der andere Mieter seine Rechte auch von seinen Gästen ausüben lassen.
Allerdings wäre es wohl möglich als WEG eine Regelung zu treffen, die dann bindend wäre.
Mhh, ok. Also wenn man es genau nimmt, könnten hausfremde Peronen sich mal auf blöd gesagt, in unserem Innenhof breit machen , den Grill anwerfen und tun und lassen was sie wollen solange z.B. keine Lärmbelästigung etc entsteht? Unfassbar.
Naja, sie müssten ja erst einmal nachweisen, dass sie berechtigt sind. Zumindest im Zweifel :)
Möglicherweise liegt hier eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor. Ständig wechselnde Personen deuten auf Verwendung als Ferienwohnung oder Ähnlichem hin.
Du solltest dazu dich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Um ehrlich zu sein, könnte man es auch als mutmaßliche Durchgangsstation für Rumänische Staatsangehörige sehen. Ob dies mit div. Zahlungen an die Mieterin verbunden ist wird schwer nachzuweisen sein.
Sie können Ihre Feststellungen dem Vermieter der Wohnung mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggfs. Klärung gegenüber der Mieterin mitteilen - sonst garnichts!
Die Frage die sich ebenfalls stellt ist ,ob dieses Recht nur für die Wohnung gilt. Wie bereits erwähnt trifft man diese Personen auch in gemeintschaftlichen Mietgegenständen wie dem o.g Innehof an. Ich sehe hier eher das das Hausrecht für gemeinschaftliche Mietgegenstände nich im Bereich dieser Hausfremden Peronen liegt sondern im Zweifel bei den anderen Mietern.?