Schlüsseldienstkosten mit Haftpflicht decken?
Hallo, vorgestern hatte ich mich aus meiner Mietwohnung ausgesperrt und musste den Schlüsseldienst rufen. Anfahrtkosten, sanfte Öffnungsversuche, Schloss aufbohren, neues einbauen ... am Ende hat es mich 300€ gekostet. Die Kosten wollte er gleich bar bezahlt haben, was ich auch getan habe. Aber mir fiel gerade ein, dass das ja ein Schaden an einer Mietsache ist, den ich verursacht hatte.
Bezahlt das die Privathaftpflichtversicherung? Und lohnt sich bei dem Betrag überhaupt?
Ich habe keine Ahnung, ob da nachher irgendwelche Beiträge erhöht werden, bis die 300€ wieder ausgeglichen sind.
8 Antworten
Frag Deine Versicherung. Könnte sein, dass sie es aus lauter Freundlichkeit übernehmen. Nicht die ganzen Kosten, aber wenigstens für das neue Schloß.
Sollte sich die Versicherung die Mühe machen, zu ergründen, ob es nach Deiner Fahrlässigkeit (ausgesperrt!), eine andere sinnvolle Möglichkeit gegeben hätte, wieder in die Wohnung zu gelangen, die günstiger gewesen wäre und zu dem Schluss kommt, dass das echt die günstigste aller Möglichkeiten war, könntest Du sogar Glück haben, dass sie alles bezahlt.
Das ist keineswegs ein gedeckter Mietsachschaden. Hier wurde die Tür ja absichtlich beschädigt. Ein ortsansässiger Schlosser hätte das auch ohne Zerstörung geschafft.
Es ist doch bekannt, dass die Schlüsseldienste auf reine Abzocke aus sind..
Die Haftpflichtversicherer zahlen (wenn überhaupt) nur das was eigentlich notwendig gewesen wäre.
In der Haftpflichtversicherung ist dieses nicht abgedeckt.
Man kann aber bei manchen Hausratversicherungen einen "Schutzbrief" einschließen. Dort sind dann teilweise derartige Kosten abgedeckt.
http://www.arag.de/versicherungen/hausrat/haus-und-wohnungsschutzbrief/
Gibt es nicht nur bei der ARAG,
wenn sie es bezahlen, lohnt es sich immer
ich weiß es nicht, viele schließen schäden an gemieteten sachen pauschal von der haftung aus
So etwas nennt man auch Versicherungsbetrug und sollte man tunlichst sein lassen.
Indem man sein eigenes Verschulden sich selbst gegenüber schadenersatzpflichtig anzeigen möchte und den selbstverursachten Schaden von der Versicherung bezahlt haben möchte.
Der Schaden ist an einer Mietwohnung. Die Tür gehört also meinem Vermieter. Damit habe ich den Schaden am Eigentum von jemand anderem verursacht.
Die Versicherung würde den Schaden einfach ablehnen. Das ist kein Versicherungsbetrug.
Dafür mit Vorsatz.
Wie bitte? Unterstellen Sie mir jetzt mich absichtlich ausgesperrt zu haben?
Nein, aber absichtlich das Schloß zerstören lassen.
Es kommt halt darauf an ob er den Schaden korrekt meldet insbesondere wahrheitsgemäß beschreibt wie es zum Schaden kommt. Es ist manchmal verdammt schwer zu erkenne ob die Versicherung nun zuständig ist oder nicht. Es ist nicht verboten einen Schaden zu melden bei dem die Versicherung dann fest stellt das sie leistungsfrei ist
Von Betrug kann hier überhaupt nicht die Rede sein - er fragt, ob das ein Schaden ist, den die Versicherung bezahlt. Er fragt nicht: "Wie muss ich es anstellen, dass die Versicherung einen Schaden bezahlt, der gar nicht versichert ist".
Wo erkennst du denn in der Frage eine betrügerische Absicht?