Schlüsseldienstkosten mit Haftpflicht decken?

8 Antworten

Frag Deine Versicherung. Könnte sein, dass sie es aus lauter Freundlichkeit übernehmen. Nicht die ganzen Kosten, aber wenigstens für das neue Schloß.

Sollte sich die Versicherung die Mühe machen, zu ergründen, ob es nach Deiner Fahrlässigkeit (ausgesperrt!), eine andere sinnvolle Möglichkeit gegeben hätte, wieder in die Wohnung zu gelangen, die günstiger gewesen wäre und zu dem Schluss kommt, dass das echt die günstigste aller Möglichkeiten war, könntest Du sogar Glück haben, dass sie alles bezahlt.

Das ist keineswegs ein gedeckter Mietsachschaden. Hier wurde die Tür ja absichtlich beschädigt. Ein ortsansässiger Schlosser hätte das auch ohne Zerstörung geschafft.

Es ist doch bekannt, dass die Schlüsseldienste auf reine Abzocke aus sind..

Die Haftpflichtversicherer zahlen (wenn überhaupt) nur das was eigentlich notwendig gewesen wäre.

wenn sie es bezahlen, lohnt es sich immer

ich weiß es nicht, viele schließen schäden an gemieteten sachen pauschal von der haftung aus

So etwas nennt man auch Versicherungsbetrug und sollte man tunlichst sein lassen.

FataMorgana2010  25.09.2014, 13:51

Von Betrug kann hier überhaupt nicht die Rede sein - er fragt, ob das ein Schaden ist, den die Versicherung bezahlt. Er fragt nicht: "Wie muss ich es anstellen, dass die Versicherung einen Schaden bezahlt, der gar nicht versichert ist".

Wo erkennst du denn in der Frage eine betrügerische Absicht?

DoktorMueller  25.09.2014, 14:15
@FataMorgana2010

Indem man sein eigenes Verschulden sich selbst gegenüber schadenersatzpflichtig anzeigen möchte und den selbstverursachten Schaden von der Versicherung bezahlt haben möchte.

TenTen 
Beitragsersteller
 25.09.2014, 14:28
@DoktorMueller

Der Schaden ist an einer Mietwohnung. Die Tür gehört also meinem Vermieter. Damit habe ich den Schaden am Eigentum von jemand anderem verursacht.

Menuett  25.09.2014, 21:25
@DoktorMueller

Die Versicherung würde den Schaden einfach ablehnen. Das ist kein Versicherungsbetrug.

DoktorMueller  26.09.2014, 10:55
@TenTen

Dafür mit Vorsatz.

TenTen 
Beitragsersteller
 26.09.2014, 12:49
@DoktorMueller

Wie bitte? Unterstellen Sie mir jetzt mich absichtlich ausgesperrt zu haben?

bwhoch2  26.09.2014, 14:49
@TenTen

Nein, aber absichtlich das Schloß zerstören lassen.

Anton96  28.09.2014, 17:38
@DoktorMueller

Es kommt halt darauf an ob er den Schaden korrekt meldet insbesondere wahrheitsgemäß beschreibt wie es zum Schaden kommt. Es ist manchmal verdammt schwer zu erkenne ob die Versicherung nun zuständig ist oder nicht. Es ist nicht verboten einen Schaden zu melden bei dem die Versicherung dann fest stellt das sie leistungsfrei ist