Putzfrau verliert Schlüssel, wer muss die Kosten tragen?
Guten Tag, ich beschäftige eine Putzfrau, diese hat vor kurzem in einem Laden nachts den Schlüssel von außen aus versehen stecken lassen, dieser wurde entwendet. Die Kosten für den Zylindertausch, nächtlichen Schlüsseldienst usw betragen ca. 2.500,00€.
Meine Frage nun, wer kommt für den Schaden auf.
Lg
8 Antworten
Der Arbeitgeber. Eine eventuelle Unterschrift des AN bei Entgegennahme eines Schlüssels besagt nicht die gesamte Verantwortung des Schlüssels,also den fin. Schaden bei Verlust,sondern dient nur der Übernahme. Auch die Behauptung eine Schlüsselversicherung des AN tritt hierfür ein ist falsch und auch nicht zulässig. Stell dir vor eine Reinigungskraft verliert den Generalschlüssel einer Grundschule. Da kämen einige zig tausend Euro auf den AN zu.
Im Zweifel der/die Schuldige bzw. evtl. deren Haftpflichtversicherung, wenn vorhanden
"Steckenlassen" ist dermaßen fahrlässig, zumal da noch viel krassere Schäden hätten entstehen können - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Frau damit durchkäme. Die Frage ist aber auch, ob bei einer Putzfrau überhaupt etwas zu "holen" ist.
Im besten Fall die HP der Putzfrau.
grob Fahrlässig, Sie darf für den Schaden aufkommen -