Schimmelentfernung - Zahlt das Jobcenter? Wer weiss was?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sollte durch einen Rechtsanwalt geregelt werden. Als Hartz 4 Empfänger ist dies für dich kostenlos ( nicht ganz, 10 Euro wirst du dem Anwalt geben müssen ). Im Streitfall bekommst du dann Prozesskostenhilfe. Und nein, das Jobcenter wird den Schimmelbefall nicht beseitigen (finanziell).

Leider sehe ich erst jetzt Deine Frage. - Wenn Du noch nichts unternommen hast:

Geh zum Mieterverein und lass Dich beraten, die kennen sich mit Mietangelegenheiten am besten aus. - Falls Du einen Anwalt brauchst, werden sie Dir wohl welche empfehlen.

Sag am Telefon, dass Du Hartz IV bekommst. - Soweit mir bekannt, zahlt das Jobcenter dann den Mitgliedsbeitrag. (Vereine dürfen Rechtsberatung nur Mitgliedern geben, sonst verstoßen sie gegen das Gesetz.)

Du kannst bei Jobcenter einfach nachfragen, das kostet nichts. Ich vermute aber, eher nicht. In unserer alten Wohnung hatten wir auch Probleme mit Schimmel, der Vermieter sagte, dass evtl. auch durch verschiedene Reparaturen es nicht mehr wegzubekommen sei. Man kann nur versuchen. Deshalb sind wir umgezogen.

Nein! Das Amt zahlt hierfür nicht, man kann auch deswegen nicht umziehen da es sich hier nur um Lüftungsmängel handeln kann oder Baumängel - mit beidem hat das Jobcenter nix zu tun (Wasserrohrbruch schließe ich jetzt mal als Ursache aus). Wäre ja auch noch schöner: Jemand möchte umziehen und läßt einfach mal die Wohnung verschimmeln.

Die Ursache muss geklärt werden. Leider schreibst du nix von deinem Lüftungsverhalten (wann, wie, wie oft,...) Zu 90% sind es Lüftungsmängel. Allerdings ist die Luftfeuchtigkeit in den letzten Wochen recht hoch, sodass ein effektives Lüften derzeit fast unmöglich ist. Hoffen wir, dass es bald kälter wird (kostet dann zwar Heizenergie) aber die Luft wird dann trockener und weniger Schimmelrisiko. Besorge dir hochprozentigen Alkohol (Spiritus, Bio-Ethanol) und sprühe den Schimmel damit ein und wische ihn weg.

Wenn dir in deinem Bad die Decke entgegenkommt und da sein über 6 Jahren nichts gemacht wurde, ist das keine Schönheitsreperatur mehr. Es ist ja auch nicht auszuschließen, dass z.B. Feuchtigkeit von oben in die Decke kommt und das deiner Wohnung schadet...

verreisterNutzer  19.10.2014, 17:36

Das mit der Decke ist seit ca. 1 Jahr jetzt schon so. Nicht seit Mietbeginn.