SchG - Schulausschluss
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich einer Verhaltensmaßnahme in der Schule. Ich bin mittlerweile 18 jahre alt und besuche ein weiterführendes Wirtschaftsgymnasium. Bei uns an der Schule heißt es, nach der dritten Klassenkonferenz fliegt man von der Schule. Ich habe die 11te Klasse wiederholt und hatte im ersten Jahr eine Klassenkonferenz bei welcher ich noch 17 war. Meine Eltern wurden kontaktiert und alles wurde ordnungsgemäß protokolliert. Nun hatte ich im ersten Jahr ein Gespräch mit dem Rektor welches meiner Verhaltensänderung galt. Offiziel war dies keine Konferenz, ich habe nicjts schriftlich bekommen und habe nichts unterschrieben. Meine Eltern wurden auch nicht benachrichtigt. Nun hatte ich vor 2-3 Monaten im zweiten jahr der elften klasse ein zweites Gespräch da wurde auch nichts schriftlich gemacht. Es wurde nur fleißig protokoliert. Ohne meine Kenntniss. So nun hatte ich vor kurzem meine 2. offiziele Konferenz, in diesem Schuljahr aber die erste. Ich bekamm 3 Tage Schulaußschluss, und es steht geschrieben das beim nächsten vergehen ein endgültiger Schulausschluss stattfindet. Mein Rektor begründete dies mit "das ist deine vierte Konferenz." Jedoch gan es ja nur 2. Können gespräche mit dem Rektor genauso gewertet werden wie eine Offiziele Klassenkonferenz? Und zudem habe ich Klassenkameraden die bereits VIER konferenzen hatten und trozdem noch keinen tag Schulausschluss hatten. Desweiteren habe ich Lehrer die mich vor der Klasse bloßstellen, indem sie von mir gemachte fehler laut nennen und lachen. Kann ich dies nutzen um verständlich zu machen weswegen es mir an respekt gegenüber diesem Lehrer fehlt? Ich hoffe auf eine hilfreiche antwort. Ich gehe in Baden Württemberg zur schule somit fällt das ganze unters BW SchG und der ausschluss erfolgte unter Paragraph 90 des SchG
Mit freundlichen Grüßen Peddy
3 Antworten
Ich würde sagen das du nicht viel gegen deinen Rektor ausrichten kann. Wenn er behauptet das ist eine Konferenz oder entscheidet dich rauszuwerfen, ist es eben so. Aber natürlich, wenn du die Argumente mit dem Bloßstellen der Lehrer und der Tatsache das deine Freunde schon 4 Konferenzen hatten richtig verwendest, könntest du auch ohne Probleme davon kommen. Außerdem müssen die Lehrer dir genau soviel Respekt entgegen bringen wie du ihnen. Du musst erstmal abwarten und das mit den Lehrern mit deinen Eltern besprechen und falls der Rektor sie zu sich ruft können die das ja klären.
Ich wills aber nicht im sinne von "aber meine freunde haben viel weniger ärger bekommen" rüberbringen, da hilft mir auch mur sachlichkeit. Wie kann ich formulieren das an mir vorgenommen maßnahmen einen anderen maßstab haben als die meiner mitschüler?
Also es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Wenn das ganze ungerechtfertigt ist, und zwar objektiv, solltest du in Ruhe mit Rektor, vertrauenslehrer o.ä. reden. Sollte dies nicht helfen und du ganz klar das Gefühl hast, gemobbt zu werden, solltest du dich an die elternpflegschaft, den schulsprecher oder im schlimmsten Fall an das zuständige Schulamt deines Bundeslandes mit einer Beschwerde wenden. 2. Wenn die Beschwerden der Lehrer gerechtfertigt waren solltest du dich einfach zusammenreißen und es nicht auf die 3./4. Konferenz ankommen lassen. Solltest du aber mit dem Lehrer wirklich nicht klar kommen, dann beantrage die Versetzung in einen anderen Kurs!
Rektoren stehen ja allgemein auf seiten der Lehrer, vorallem ist diese hier schon ein Jahrzehnt da. Wie soll ich mich also an ihn wenden wenn ich das nach meinem Gespräch mit ihm bereits getan hatte und er riet mir völlig desinteressiert ich solle mit ihr reden?
Alle §90 Strafen gehen in die Schülerakte - also werden notiert und auch im folgenden Schuljahr gelöscht. Du hast jetzt die Androhung des Schulausschlusses bekommen und solltest dich jetzt benehmen und an die Regeln halten oder du fliegst.
§90 Strafen sind immer individuelle Strafen, das heißt du kannst das nicht mit den Vergehen anderer Schüler gegenrechnen. Es wird dabei berücksichtigt, wie oft du auffällig wurdest und wie schwerwiegend dein Regelverstoß ist. Körperliche Gewalt wird in der Regel schwerer bewertet wie verbale Gewalt.