Später Nachteile durch Klassenkonferenz in der Grundschule?
Meinem Sohn, 8J 2.Klasse, droht als Ordnungsmaßnahme eine Klassenkonferenz, er soll für 4 Wochen in die Parallelklasse versetzt werden. Diese Klassenkonferenz wird in seine Schulakte eingetragen werden, die ihn seine ganze Schullaufbahn lang begleiten wird. Jetzt habe ich gehört, dass weiterführende Schulen einen Schüler aufgrund einer solchen Eintragung in der Akte ablehnen können, ist das so, kann mir da Jemand etwas zum Verfahren sagen?! Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Ich weiß nur,das ein Schulkamerad meiner Tochter auch einen fetten Eintrag in der Akte hat und die neue Schule hat ihn trotzdem genommen.Ich weiß nicht nach welchen Kriterien die Schulen das machen,aber man muß dazu sagen,das er sonst ein guter Schüler ist.
Es kam zweimal vor,das er während des Unterrichts aufstand und einem Mitschüler die Faust ins Gesicht geschlagen hat,das ist nicht grade ne kleinigkeit.Ich bin Elternsprechvertreterin in der Klasse und hatte an den beiden klassenkonferrenzen teilgenommen,somit weiß ich auch Bescheid,was die Akteneintragung betrifft.P.s.Also wir sind in Hamburg.
Na, das kann ich ja auch irgendwie noch nachvollziehen, aber ne Klassenkonferenz weil man sich nicht an die Gesprächsregeln hält, finde ich dann in der Relation gesehen doch recht krass!
Hmm, abgesehen davon, dass es schon ein "gewaltiger" Vorgang ist, wenn ein Schüler in der 2. Klasse für 4 Wochen in die Parallelklasse gehen soll -- da ist dann schon einige Zeit der Unterrichtsstörung voraus gegangen...ich kenne das, war selbst 20 Jahre GS-Schulleiter... aber dass Kinder abgelehnt werden, habe ich in Hessen noch nicht gehört. Außerdem können auch derartige Eintragungen am Ende der GS-Zeit herausgenommen werden, wenn es die Schulleitung für richtig hält.
Wie hält er sich nicht an die GEsprächsregeln?Eine solche Strafe gibt es nicht, wenn man dazwischenruft. Da ist schon mehr passiert. Selbst in der Brennpunktschule, in der ich früher war, wurde auch in der Hauptschule niemals solch eine Strafe eingesetzt. In der Gs 2. klasse erst recht nicht für Kinder, die sich gewaltlos verhalten und nur noch nicht gelernt haben sich einer Gruppe anzupassen. Die Heftigkeit der Strafe weist auf eine Heftigkeit der Tat hin.
Das ist ja gerade nicht so, er hält sich nicht an die Gesprächsregeln und kann sich nicht so gut in der Gruppe zurücknehmen, das ist zwar nicht schön, aber auch schon alles und deshalb finde ich den Schritt der Konferenz ja auch so überzogen!
Um welches Bundesland handelt es sich? In Bayern habe ich noch wie was von einer Schulakte gehört...dass ein Vergehen in der 2. Klasse Auswirkungen auf die Schullaufbahn haben könnte find ich auch ziemlich affig und pädagogisch sinnlos...
Niedersachsen! Ich sehe das auch so, ist irgendwie mit Kanonen auf Spatzen schießen! Es geht hier nicht um Gewalt oder sonst was, er hält sich nicht an die Gesprächsregeln und ist so ein bisschen der "Macher" in der Klasse.
is ja voll albern.. ich denke, dass es sich hier so ähnlich wie mit einem tadel verhält, weil es aber grundschule ist, so genannt wird, um es zu entschärfen..
der schulwechsel steht nach der 4.kl. an. da zwitschert kein spatz mehr über das, was in der 2.kl. war! voraussetzung natürlich, er stellt das verhalten, das beanstandet wird, ab.
du kannst dich aber in der schule darüber informieren, die müssen dich über evtl. konsequenzen informieren, deinen sohn ebenso..
das hab ich grad noch gefunden:
lg :)
weißt Du weshalb der Eintrag zustande gekommen ist?