Barabhebung von Girokonto
Hallo Zusammen,
ich habe eine generelle Frage an Euch und hoffe auf eine aussagekräftige Antwort. Dafür bin ich Euch schon jetzt dankbar!
Wenn ich 20.000€ von meinem Girokonto bei der Bank in bar abheben möchte, bekommt dann irgendwelche Behörde informationen über diese Kontobewegung?
Meldet die Bank, das ich so viel Geld abgehoben habe?
Oder soll ich mehrere Kleinbeträge abheben - aber wie hoch darf dann hier die Höchstsumme sein bevor die Bank Meldung an irgendeine Behörde macht?
Das klingt jetzt vielleicht etwas doof, aber ich möchte dieses Geld nicht verjubeln, sondern mir in meinen "Sparstrumpf" zu Hause haben.
Vielen, vielen Dank für Eure Antworten und an alle viele Grüße!!!!
7 Antworten
Es wird nicht gemeldet, wann und wieviel Geld zu abhebst. Das ist noch allein Deine Angelegenheit.
Sehr wahrscheinlich ist die Höhe deiner Auszahlungen pro Woche begrenzt. Es kann also sein, dass du von der Bank aus nicht alles an einem Tag ausbezahlt bekommst. Inwieweit die Kontobewegung weitergegeben wird, kann ich nicht sagen.
Bei den sogenannten "Sichteinlagen", was Giroguthaben üblicherweise sind, gibt es keine Begrenzung, daher auch die Bezeichnung Sichteinlagen: fällig bei Sicht.
Ggf. kann man anmelden, dass man Betrag x abheben möchte, dann wird das bereit gestellt.
Es kann höchstens sein, dass von Bank-Filiale zu Bank-Filiale unterschiedlich, eine solche Abhebung für den kommenden Tag angemeldet werden sollte wegen des Bargeldbestandes, der vorgehalten werden muss.
Auszug aus Wikipedia bezüglich Geldwäschegesetz:
Unabhängig von der Höhe und der Art der Transaktion (bar oder unbar) ist jede Versicherungsgesellschaft und jedes Kreditinstitut nach § 11 GwG verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen ihren eigenen Kunden zu erstatten. Neuerdings sind auch Verdachtsmeldungen abzugeben, wenn Tatsachen darauf schließen lassen, dass der Vertragspartner seinen Offenlegungspflichten aus § 4 Abs. 6 S. 2 GwG nicht nachkommt. Hierzu zählt beispielsweise die Tatsache, dass der Vertragspartner im Rahmen des Know-Your-Customer-Prozesses, den Zweck der Geschäftsverbindung oder den Namen des/ der wirtschaftlich Berechtigten nicht offenlegt.
Aber auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater unterliegen seit dem 15. August 2002 einer Verpflichtung zur Anzeige, wenn sie nicht rechtsberatend tätig werden.
Abheben darfst Du in unbegrenzer Höhe, ohne daß die Banmk/Sparkasse das weitermelden muß. Bei Bareinzahlungen jedoch ab eine bestimmten Höhe -ich meine 10.000 Euro- wird diese Transaktion registriert, siehe ---> Geldwäschegesetz