Vor Kontrolleur im Zug flüchten strafbar?
Also folgendes ist passiert: mein Freund und ich sind für eine kurze Station von 5 min Fahrt in den Zug eingestiegen. Ich hatte eine Fahrkarte aber er nicht. Da der Schaffner in unsere Richtung kam, hat mein Freund sich halt versteckt. Ich wurde kontrolliert und hatte diese Polygo Karte, weswegen der Schaffner meine Personalien hat also Name und Adresse. Mein Freund Kamm dann in dem Moment raus als der Schaffner vor ihm stand. Er wollte das Ticket haben und mein Freund ist dann weggerannt, aus dem Zug raus da der ja schon angehalten hat und dann war er weg. Der Schaffner meinte dann das es eine Anzeige gibt weil er "den Namen" hat. Kann ich deswegen angezeigt werden oder wie sieht die Lage von uns beiden grad aus? danke schon mal im Voraus.
4 Antworten
Grundsätzlich gilt in Deutschland:
Die Tat ist strafbar, die Flucht nicht, solange ihr bei eurer Flucht nicht weitere Straftaten begeht.
Gilt sowohl bei Gefängnisausbrüchen als auch in eurem Fall.
Wenn Sie seine Daten haben wird er wohl bezahlen müssen, aber ansonsten hat er nichts zu befürchten.
Damit ist alles gesagt ;)
der Schaffner kann dich nicht verklagen, weil du hattest ja eine Fahrkarte und er hat nur deinen Namen
man könnte dir aber Beihilfe zu einer Straftat unterstellen
Die Flucht stellt keine Straftat dar. Es wird dann nur eine Anzeige wegen Schwarzfahrens kommen.
du nicht aber eher er
Aber der Schaffner hat seine Personalien nicht. Kommt die Anzeige dann zu mir wenn überhaupt eine ankommt?
warum sollte die zu dir du hast nichts damit zu tun.
Weil der gemeint hat, dass er meinen Namen hat.
Er ist nur weggerannt und ich bin normal ausgestiegen. Er hat auch sonst keine Straftat begangen. Also besteht keine allzu große Gefahr auf Stress mit der Bahn für ihn?