Schäden durch 11 Jähriges Kind bei Papa Wochenende? Wer zahlt?
Hallo,
ich habe mal eine Frage.Wir sind geschieden.Tochter 11 Jahre,gehbehindert mit Gehhilfe zur Zeit,da Fuß-OP, ist am Wochenende aller 2 Wochenenden bei ihren Vater.Nun ist die Schranktür vom Badschrank kaputt gegangen.Ich denke mal sie hatte Wut und ist dagegen gefahren.Wer muß das bezahlen? Er ist der Meinung ich ! Ist das richtig? Ich kann doch auch nicht hin gehen wenn bei uns was kaputt geht.Ist bei mir noch nicht passiert. Das Theater ist immer nur beim Kindesvater.LG Kerstin
5 Antworten
Es ist auch seine Tochter, nicht nur deine, da sollte er meiner Meinung nach auch selber dafür aufkommen zumal er sich zu dem Zeitpunkt um sie gekümmert hat.
Wenn das Kind bei ihm ist, hat er die Aufsichtspflicht.
Dann müsste er sich ja selbst haftbar machen.
Nein, Du hattest hier keine Aufsichtspflicht, die hatte er.
Tatsächlich ist das Kind haftbar zu machen, wenn es Einsicht in den Schaden hat.
Dann würde eine von Dir abgeschlossene Haftpflichtversicherung übernehmen - wenn es keine absichtliche Beschädigung war.
Hast du eine Haftpflichtversicherung?
Richtig. Bei einer versehentlichen Beschädigung muss die Versicherung zahlen.
Die wird nicht dafür aufkommen.... es ist der Vater
Der nicht mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Damit übernimmt die Haftpflichtversicherung bei einer Beschädigung, die nicht mit Absicht geschah.
OK ...ich dachte, weil der Vater,trotz allem, ein Teil ihrer Familie ist.
Allerdings ist es eine Frechheit, dass er das von der FS verlangt...Versicherung hin oder her. Dann soll er es über seine Haftpflicht laufen lassen
Das kann er nicht über seine Haftpflicht laufen lassen, das wäre dann ein Eigenschaden und der wird nicht übernommen.
Die Mutter bekommt den Unterhalt und muss das Kind haftpflichtversichern. D.h. es kommt die Haftpflichtversicherung der Mutter für den Schaden auf. Oder das Kind selbst.
Denn wenn es das tatsächlich absichtlich gemacht hat, dann zahlt die PHV selbstredend nicht. Und da bin ich auch der Meinung, dass eine Göre das von ihrem Taschengeld abstottern muss.
Natürlich er...er hat die Aufsichtspflicht und wenn er nicht auf seine Tochter achtet, hat er Pech gehabt. Wäre ja noch schöner
Das denke ich eben auch.
Denke ich auch. Fragen würde ich trotzdem, da die Tochter nicht ständig bei ihm lebt. Mehr als nein sagen kann die Versicherung nicht.