darf man den piaggio mp3 lt mit klasse b führerschein fahren?
mit einem klasse 3 oder b führerschein vor 2013 darf man ja 3räder fahren. mit fs vor 1980 auch 125er motorräder. bis 2016 durfte man ja auch noch A1-3räder unter 21 fahren und ab 21 alle 3 räder. darf man nun den mp3 LT (spurbreitenvergrößerung) mit klasse B nach 2013 (2017) fahren? gilt es dann als auto (so wie ein quad mit mehr als 50ccm)? und brauch man vorne auch kennzeichen? Zuletzt wäre noch zu klären ob man dann eine pkw versicherung braucht. Steuern zahlt man ja sowieso. Danke schon einmal für eure Antworten
4 Antworten
- Für den MP3 benötigst Du mittlerweile die Führerscheinklasse B. Früher gab es mal die besagte Option der Spurverbreiterung, wonach man wahlweise den Führerschein Klasse B oder den für Zweiräder benötigte. Diese Option gibt es nicht mehr - Du benötigst die Klasse B, Ende.
- Der MP3 wird zwar vom Führerschein her als zweispuriges Fahrzeug behandelt, in der Versicherung aber eventuell noch als einspurig (Motorrad). Das musst Du mit der Versicherung abklären.
- Der MP3 wird in der Kfz-Steuer als zweispuriges Fahrzeug eingestuft. Du zahlst also Kfz-Steuer dafür (die höher ist wie bei einem einspurigen Fahrzeug). Ob die 125er hier von der Steuer befreit ist, weiß ich nicht.
- Fahrzeuge bis 600 kg Leergewicht benötigen vorne grundsätzlich kein Kennzeichen, auch wenn Dir unkundige Mädels bei der Zulassungsstelle etwas anderes erzählen wollen. (Die sollen sich erst mal schlau machen)
Hallo,
zum Glück hat man dir zwar keine grundsätzlich falsche Antwort gegeben, aber keine der Antworten ist wirklich richtig und die die Begründung der hilfreichsten ist vollkommen daneben.
- Bis 2013 durfte oder auch musste man dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer entsprechenden Spurbreite) mit der Klasse B fahren.
- Zum 19.01.2013 trat dann mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie die erste Änderung in Kraft. Dreirädrige Kraftfahrzeuge wurden den Krafträdern zugeordnet und man benötigte nun einen Motorradführerschein (Klasse A). Nur diejenigen, die die Klasse B vor diesem Datum erworben haben, durften auch weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren (Besitzstandswahrung).
- Dass du den MP3 nun wieder in Deutschland mit der Klasse B fahren darfst, liegt an einer "erneuten Neuregelung", die erst Ende 2016 in Kraft getreten ist, die aber rein nationales Recht ist, und somit nur in Deutschland gilt.
Unter 21 darfst du mit der Klasse B nur dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW Leistung fahren.
Du benötigst die Klasse B, Ende.
Leider ebenfalls falsch - Dreirädrige Kraftfahrzeuge sind auch weiterhin (seit 2013) der Klasse A, also den Krafträdern, zugeordnet und das Fahren mit Klasse B ist eine nationale Ausnahme in Deutschland.
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§ 6 Absatz 3a Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
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Somit muss erst einmal davon ausgegangen werden, dass es in den anderen EU-Mitgliedsstaaten nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie aus 2013 weiterhin NICHT erlaubt ist.
Solltest du also ins Ausland damit wollen, dann unbedingt vorher hieb- und stichfest klären, ob es dort erlaubt ist oder nicht.
Noch eins und vielleicht für die Zukunft zur Besitzstandswahrung:
Nur in den seltensten Fällen bezieht diese sich auf Fahrzeuge und dem Datum, an dem sie "in den Verkehr gekommen" sind.
In fast allen Fällen - wie auch in diesem - bezieht sie sich rein auf das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis!
Viele Grüße
Michael
kann man nicht bei den großen apes auch eine spurverbreitung vornehmen, damit es auch mit klasse b gefahren werden kann? sozusagen eine piaggio ape TM LT.
Hallo.
Ja. du brauchst den FS "B".
Im B sind nur noch "AM" und "L" enthalten
Ob es den "AM" noch in der jetzigen Art noch gibt , weis ich nicht, das sich lt. Zeitung was geändert haben soll. In meinem FS steht er noch drin.