Führerschein Neuerteilung habe ich anrecht auf die Klassen meines alten Führerscheins
Hallo zusammen! Frage habe vor ca.35 Jahren meinen ersten Führerschein (klasse3) gemacht. mit diesen konnte ich fahrzeuge bis 7,5 T fahren was ich auch tat. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wurde mir nach Neuerteilung vor ca10 Jahren ein Neuer Führerschein aus gestellt, nun darf ich nur noch 3,5 T (Klasse B-M-L) fahren. kann man da etwas endern ohne nochmal einen neuen Fuhrerschein für die nun fehlenden Klassen zu machen.
5 Antworten
Nein das ist jetzt nicht mehr möglich. Nach 10 Jahren verfällt dies, wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind, ohne eine Sperre von 6 Monaten und mehr gehabt zu haben kann man auf Antrag die alten Klassen ggf. Reaktivieren.
Es liegt aber an der Führerscheinstelle, die prüft nach pflichtgemäßen Ermessen, ob sie nach 10 Jahren noch in der Lage sind einen 7,5 ggf.
umgeschrieben auf C1E zu Fahren.
Hinweis bei Sperre. Bei 6-Monats-Zeit kann man, wenn alle vorgaben erfüllt sind eine vorzeitige Aufhebung der Sperre beantragen Mindes 3 Mon Sperre müssen vorbei sein bei Wiederholungstätern mind. 1 Jahr.
Sie müssen den Richter oder Staatanwalt in einem persönlichem Gespräch
erklären, das sie wieder zum führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Dies kommt sehr selten vor. >Ich bin einmal zum Gericht gefahren und habe mit einem Richter gesprochen. Dieser hat das sofort in sein Diktiergerät ge-sprochen und die Sache war erledigt (in den 60-70 er §§ der SPO:)
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterlsnd
Bley 1914
Man kann die Erweiterung des Führerscheins beantragen.
Auf der Führerscheinstelle kann man sich vorab kostenlos informieren.
Wenn der Führerschein bis zu einer Sperrfrist nicht 6Mon. Oder hier in Niedersachsen heist es in der Regel bei der Gerichtsverhandlung. Eine Sperre von noch ... Monaten.
Kann innerhalb von 5 Jahren die alten <Klassen reaktiviert werden. Ist aber von Gericht und Führerscheinstelle verschieden.
Mit Gruß
Bley 1914
Nein, bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrer Entziehung wird die Fahrerlaubnis nur noch in dem Umfang erteilt, der der entzogenen Fahrerlaubnisklasse zum Zeitpunkt der Neuerteilung entspricht.
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Da der alten Klasse 3 die neue Klasse B entspricht, mit dieser aber nur noch Kfz mit bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse geführt werden dürfen, darfst auch du nur noch solche Kfz führen.
Der Besitzstandanspruch verfällt mit der Entziehung.
Jetzt kannst du natürlich nichts mehr machen. Einen Widerspruch hättest du höchstens bei der Wiedererteilung machen können. Da kann man nur sagen: Selbst Schuld.
Nein du musst die nochmal machen... Wäre ja auch zu schön um war zu sein...