Führerschein Neuerteilung habe ich anrecht auf die Klassen meines alten Führerscheins

5 Antworten

Nein das ist jetzt nicht mehr möglich. Nach 10 Jahren verfällt dies, wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind, ohne eine Sperre von 6 Monaten und mehr gehabt zu haben kann man auf Antrag die alten Klassen ggf. Reaktivieren.

Es liegt aber an der Führerscheinstelle, die prüft nach pflichtgemäßen Ermessen, ob sie nach 10 Jahren noch in der Lage sind einen 7,5 ggf.

umgeschrieben auf C1E zu Fahren.

Hinweis bei Sperre. Bei  6-Monats-Zeit kann man, wenn alle vorgaben erfüllt sind eine vorzeitige Aufhebung  der Sperre beantragen Mindes 3 Mon Sperre müssen vorbei sein bei Wiederholungstätern mind. 1 Jahr.

Sie müssen den Richter oder Staatanwalt in einem persönlichem Gespräch

erklären, das sie wieder zum führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Dies kommt sehr selten vor. >Ich bin einmal zum Gericht gefahren und habe mit einem Richter gesprochen. Dieser hat das sofort in sein Diktiergerät ge-sprochen  und die Sache war erledigt  (in den 60-70 er §§ der SPO:)

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterlsnd

Bley 1914

Man kann die Erweiterung des Führerscheins beantragen.

Auf der Führerscheinstelle kann man sich vorab kostenlos informieren.

Bley1914  01.01.2017, 12:28

Wenn der Führerschein bis zu einer Sperrfrist nicht 6Mon. Oder hier in Niedersachsen heist es in der Regel bei der Gerichtsverhandlung. Eine  Sperre von noch ... Monaten.

Kann innerhalb von 5 Jahren die  alten <Klassen reaktiviert werden. Ist aber von Gericht und Führerscheinstelle verschieden.

Mit Gruß

Bley 1914

Nein, bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach ihrer Entziehung wird die Fahrerlaubnis nur noch in dem Umfang erteilt, der der entzogenen Fahrerlaubnisklasse zum Zeitpunkt der Neuerteilung entspricht.

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Da der alten Klasse 3 die neue Klasse B entspricht, mit dieser aber nur noch Kfz mit bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse geführt werden dürfen, darfst auch du nur noch solche Kfz führen.

Der Besitzstandanspruch verfällt mit der Entziehung.

Jetzt kannst du natürlich nichts mehr machen. Einen Widerspruch hättest du höchstens bei der Wiedererteilung machen können. Da kann man nur sagen: Selbst Schuld.

Nein du musst die nochmal machen... Wäre ja auch zu schön um war zu sein...