Schaden bei Mietwagen, trotz 0 Euro Selbstbeteiligung zahlen?
Hallo, eine Frage. Wir haben am Samstag einen Transporter bei Sixt geliehen. Mein Mann hat eine Vollkasko dazu abgeschlossen. Nun haben wir heute eine Mail bekommen, dass eine Delle im rechten Radkasten im Innenraum zu sehen ist. Uns ist das nicht aufgefallen und es ist auch unerklärlich, wie das passieren konnte. Wir haben alles mit Decken ausgelegt und mit Styropor gepolstert. Nun rief ich bei Sixt an und fragte nach, da wir ja einen Vollkasko Schutz dazu gebucht haben, wie das weitere Vorgehen ist. Die Dame meinte, dass da der Innenraum nicht mit abgedeckt ist? Was ist das denn? Bei einer Vollkasko gehe ich davon aus, dass alles im und um das gesamte Auto mit abgedeckt wird. Sonst brauche ich ja auch keine Vollkasko mit 0 Euro Selbstbeteiligung dazu buchen. Jedenfalls haben wir nun das Protokoll ausgefüllt und auch rein geschrieben, dass wir alles abgepolstert und mit Decken abgedeckt haben. Sie meinte, dass wird nun von einem Gutachter geprüft und dann würden wir Post bekommen? Ist das denn rechtens? Ich blick immer noch nicht durch, wozu dann Vollkasko, wenn man am Ende nicht weiß, ob man nicht doch was zahlen muss?
Kennt sich jemand damit aus? Mfg.
3 Antworten
Ihr habt doch bestimmt eine Kopie des Mitvertrages und der Versicherungspolice. Was steht denn da drin?
Bei einer Versicherung kannst du erst mal von nichts ausgehen außer dass du nach Fallstricken suchen musst.
Dafür ist es jetzt zu spät - aber solchen Dingen geht man mit einem Rückgabeprotokoll aus dem Weg... darauf sollte man niemals verzichten!
Jetzt hilft nur noch ein Blick in die Vertragbedingungen der Versicherung, die Ihr abgeschlossen habt, ich gehe aber mal davon aus, das bei einer Vollkaskoversicherung nur Unfallschäden versichert sind - und das der vorliegende Schaden nicht als Unfallschaden zu werden ist.
Vorsicht !
Vermieter lassen sich auch gern einen Schaden bezahlen, der gar nicht vom
letzten Mieter entstanden ist !
Ich würde nichts bezahlen und ( wenn ihr sicher seid keinen Schaden
zu haben) auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten !
(Übrigens.... achtet in den nächsten Tagen mal auf Kontoauszüge der
Kreditkarte..... die buchen AB ! )
SOFORT EINSPRUCH einlegen und zurück buchen !