Schaden am Fahrrad nach Parken im Fahrradkeller - Anezeige - Versicherungsfall?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Häng doch einen Zettel an den Tür des Fahrradraums und bitte den Schädiger darum, sich bei Dir zu melden. Teile ihm mit, dass Du es fair finden würdest, wenn er sich meldet und ihr wenigstens darüber reden könntet, wie es dazu kam. Sollte sich heraus stellen, dass der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung hat, könnte er auch problemlos zustimmen, den Schaden auf diesem Weg zu regulieren, selbst wenn er der Meinung ist, dass er doch gar keine Schuld hat sondern irgend jemand anders der sein Rad so gestellt hat, dass es auf Deines fallen musste und den Knoten dann entwirren musste usw.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich der Schädiger meldet, wenn er wenigstens eine halbwegs vernünftige Person ist. Ansonsten sehe ich sowieso keine Chance, außer jeden Einzelnen mal direkt drauf anzusprechen, wobei jeder erst mal sagen würde, nein ich war's nicht.

Prante 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 20:22

Jau, danke, das mit dem Zettel werde ich auf jeden Fall machen!

bwhoch2  27.03.2017, 18:18
@Prante

Danke für die Auszeichnung. Hat der Zettel schon geholfen?

Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Fahrrad-Keller handelt der immer verschlossen ist, aber auch noch andere Hausbewohner Zugang haben.

Einbruchspuren waren sicherlich auch nicht erkennbar.

Dies bedeutet, dass man dann auch Vandalismus verbunden mit einem Einbruch ausschließen kann.

Und somit besteht für diesen Schaden auch keine Leistung über die Hausratversicherung.

Welcher Umstand dafür sorgte, dass das Fahrrad beschädigt wurde ist nach der Schilderung nicht erkennbar.

Möglich wäre, dass ein anderer Hausbewohner beim herausschieben seines Fahrrades dein Fahrrad umgeworfen hat.

Sollte er sich bei dir melden, könnte der Schaden über seine Privathaftpflichtversicherung bezahlt werden.

Prante 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 20:20

Jau, das siehst du schon alles richitg so, schätze ich...Werde jetzt erstmal einen Zettel aufhängen. Wobei ich mir recht schlecht vorstellen kann, dass sich das sehr robuste Zahnrad beim einfachen Hinfallen oder daran hängen bleiben so verbiegt...Mal sehen.

Die HR-Versicherung zahlt nur bei Elementarschäden, Einbruch, Diebstahl.

Beschädigung alleine ist nicht versichert.

Anzeige machen? Was hast Du davon? Nichts!

Vermieter hat auch nichts damit zu tun.

Zettel wäre eine Möglichkeit, aber eher erfolglos

Prante 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 15:09

Mh, okay, danke schon mal für die flotte Antwort...Das klingt jetzt für mich arg nach persönlichem Pech! ... Habe allerdings eine recht umfangreiche Hausratsversicherung...Wer weiß, vielleicht lässt sich da ja doch etwas machen...Warum bringe eine Anzeige deiner Meinung nach nichts? Im Prinzip können ja nur Leute in den Keller, die auch dort wohnen und wenn die es nicht waren, muss sich jemand anders Zugang verschafft haben, was auch ziemlich uncool wäre...

FGO65  17.03.2017, 15:11
@Prante

Einfach dort mal in die AVB unter "versicherte Gefahren" nachlesen

Prante 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 15:29
@FGO65

Okay, das mache ich, sobald ich wieder in der Nähe meiner Unterlagen bin. Danke

bwhoch2  17.03.2017, 15:57
@Prante

Warum bringe eine Anzeige deiner Meinung nach nichts? 

Weil die Polizei besseres zu tun hat, als sich um verbogene Zahnräder zu kümmern? Die nehmen, wenn Du Glück hast und nicht gerade gesagt bekommst, dass wegen dringender Fälle gerade keine Zeit haben, allenfalls die Anzeige auf und legen sie dann unter "Täter nicht feststellbar" ab. Sie holen sie erst wieder raus, wenn Du einen Täter ermitteln konntest.