Santander Bank weigert sich Sparbuch Guthaben auszuzahlen
Habe ein altes Sparbuch aus 1983 der BFG ( Bank für gemeinwirtschaft ) mit einem kleinen Guthaben von wenigen € (damals DM) gefunden - Die BFG wurde irgendwann von der SANTANDER Bank aufgekauft
Der zuständige Santander Berater in meiner Filliale weigert sich verzweifelt die Zinsen gutzuschreiben ( halbe Stunde Diskusion in der Filliale ) -
Angeblich existiert das Konto nicht mehr - Ich habe jetzt erfahren das es keine verjährung diesbezüglich gibt und allein das Sparbuch entscheiden ist und nicht ob das Konto noch existiert
Hat jemand evtl zusätzlich Argumentationhilfe für mich ?
5 Antworten
Manchmal geht es auch um größere Summe, die gerichtlich erstritten werden ... aber ganz klar, dass solche Entscheidungen nicht vom kleinen Kundenberater getroffen werden (der Zinsen ein-/nachträgt)
Danke für den hilfreichen Link
Weise den Sachbearbeiter auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt vom 22.10.2004 Aktenzeichen 2 U 12/04 hin und hinterlasse keine Zweifel daran, dass Du Klage auf Auszahlung des Guthabens erheben wirst.
Danke für das AZ !!
Einen freundlichen Brief aufsetzen, den Vorfall schildern (inkl. Name des Beraters) und an die Zentrale schicken.
Es kann durchaus sein, dass er die genauen Prozesse nicht kennt, da 1983 ja schon etwas zurück liegt. Doch in der Zentrale werden sie eher nachvollziehen können, wie & wann Konten umgestellt wurden, ob & wie sie im Bank-IT-System abgelegt sind, wie sich die Zinsen über die Jahre entwickelt haben, etc.
Wenn das Sparbuch nicht auf Dich lautet, musst Du jedoch noch die Berechtigungen nachweisen (Erbenschein, wenn es von der Uroma ist, oder ähnliches).
Danke für Deine Info - Das Sparbuch läuft auf meinen Namen
ok ... dann war das mit dem Erbschaftskram unnötig von mir ...
Mal nachgehakt, wann und wie das Konto aufgelöst wurde?
Angeblich hat die SANTANDER Bank das Konto aufgelöst allerdings keine Unterlagen mehr - Angeblich hätte man mich vor Jahren schriftlich über die Auflösung in kenntnis gesetzt
Dies sind allerdings nur die mündlichen Aussagen einer Santander Mitarbeiterin in der Filliale
hier paar interessante Links ...
Danke für den hilfreichen Link :-))
zu meinem letzten Satz müsste ich mich jetzt eigentlich korrigieren. Im obigen Link heisst es, dass ein Sparbuch ein Inhaberpapier wäre. Die rechtlichen Konsequenzen (wenn es denn ein Erbfall wäre) sind mir dennoch nicht ganz klar, denn eigentlich gehört es zur Erbmasse ... Aber das ist hier ja nicht die Frage.