Autoschäden durch Schnee
Hallo ich wohne in einer Siedlung wo natürlich nicht gestreut wird. Gestern bin ich mit dem auto weggefahren und dabei habe ich mein auto beschädigt, den beim bremsen ist das auto natürlich gerutscht und an einen Zaun gefahren, obwohl ich wirklich sehr langsam war, da es auch noch eine Spielstraße ist und es hier gar nicht die Möglichkeit gibt zu beschleunigen. Hier meine Frage : Gibt es iwas das diese Kosten für die Reparatur übernimmt ? Danke schon mal für die Antworten & ich bitte nur vernümftige antworten zu bekommen .. ich frage einfach nur aus Interesse,
13 Antworten
die Vollkasko zahlt , Du wirst dann aber bei den Beiträgen nach oben gestuft, kleine Schäden lohnen sich daher nicht, diese solltest Du selbst bezahlen.
Wenn Du eine Vollkaskoversicherung hast, übernimmt diese die Schäden an Deinem Fahrzeug.
Was ist mit dem Zaun? Die Schäden würde die Kfz-Haftpflicht übernehmen.
Das sagt einem der Versicherungsagent, wenn man den Schaden einreicht.
Man kann den Schaden der Versicherung auch zurück zahlen um eine Höherstufung zu vermeiden.
Die Schäden am Zaun reguliert Deine Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Schäden an Deinem Auto zahlt Deine Vollkaskoversicherung.
Nein, natürlich nicht außer Du bist im Besitz einer Vollkasko Versicherung.
Sollte der Zaun beschädigt worden sein, dann wird dieses Deine KFZ Haftpflicht Versicherung bezahlen. Ist der Zaun beschädigt und Du hast Dich nicht um den Schaden gekümmert und bist einfach weiter gefahren, dann ist das natürlich ein Vergehen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Aber sicherlich hast Du Dich um den Schaden, sofern vorhanden, gekümmert.
In der Winterzeit ist eine besonders sensible Fahrweise zu empfehlen um eben genau solche Vorfällt möglichst zu vermeiden.
Ob Du Dich an die Kommune wenden kannst wegen der nicht realisierten Räum - und Streupflicht, das kann ich nicht sagen.
Kennst Du Tucholsky? ;-)
Und: Das hängt davon ab, WIE DEIN Auto versichert ist. Bei Vollkasko: Schaden melden und die zahlen
Mir fällt da eher Christian Morgensterns "Die unmögliche Tatsache" ein:
[...] Und er kommt zu dem Ergebnis: "Nur ein Traum war das Erlebnis. Weil", so schließt er messerscharf, "Nicht sein kann, was nicht sein darf."
;-)
Man sollte sich aber vorher ausrechnen, ob es mit Selbstbehalt und Höherstufung nicht günstiger ist, den Schaden selbst zu tragen.