Sachbeschädigung an Autos durch Kinder.
Ich wohne direkt neben einem großen Spielplatz und an den Autos die am Straßenrand geparkt sind findet man täglich neue Kratzer welche durch spielende Kinder entstehen die mit ihren Fahrrädern, Tretrollern etc. die Autos streifen.
Vor ein paar Tagen hat es auch den Mercedes von meinem Vater erwischt. Dort wurde vermutlich mit einem Stein auf dem Lack "gemalt". Auch der Stern wurde oft opfer kindlichen Entdeckungsdrangs.
Die Blagen sind zu jung um sie haftbar zu machen, den Eltern kann die Schuld auch nicht zugesprochen werden und unsere Versicherung meint dass sei Sache der Elterlichen Haftpflicht.
Ich weis in Deutschland gibt es zu wenige Spielplätze aber dieser muss weg. Es geht nicht an, dass man Sorge um sein hab und gut haben muss nur weil einige unfähige Eltern ihre Blagen nicht im Griff haben.
Der Spielplatz wurde erst spät nach dem Bau unseres Hauses gebaut. Gibt es also eine Change den Spielplatz zu schließen?
11 Antworten
Also eine. Spielplatz schließen bzw zu entfernen ist nicht die Lösung Sollten die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben so müssen diese für den Schaden auf kommen Kleinere Kinder sollten auf einem Spielplatz nicht unbeaufsichtigt sein probier es so
da greift die haftplicht der eltern.
den spielplatz wirst du nicht wegbekommen
Hallo,
die Eltern haften für ihre KInder. Wenn diese keine Haftpflichtversicherung haben, müssen sie es aus ihrem Geldbeutel bezahlen. Wenn die Eltern kein Geld haben, schaut der Geschädigte in die Röhre. Die Versicherungen bezahlen natürlich nicht gerne und versuchen sich da herauszuwinden. Im Kleingedruckten der Police steht aber genau, wann die Versicherung haftet, meistens nämlich dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt ist. Das ist in diesem Augenblick der Fall, wenn die Kinder ohne Aufsicht auf dem Spielplatz sind.
Übrigens der Spielplatz muss nicht weg, Kinder (bitte nicht Blager, das hört sich ziemlich kinderfeindlich an) benötigen einen Platz zum ungefährdeten Spielen, sonst müssen sie auf der Straße spielen, denn nicht jeder hat eine Schaukel im Garten. Außerdem müssen sie den Umgang mit ihrem Fahrzeug und den Umgang mit anderem Eigentum erst lernen, es wurde ihnen nicht angeboren. So kommt es halt mal vor, dass Kinder unbeabsichtigt rücksichtslos sind und andere Sachen beschädigen. Dafür gibt es eigentlich die Haftpflichversicherung, die jeder haben sollte.
Parke dein Auto doch in der Garage, dann wird es nicht beschädigt. Wer keine Garage hat, hat eben Pech. Auf dem Parkplatz am Supermarkt ist es auch so, laufend bekommt mein Auto Kratzer und Dellen durch aufgerissene Türen, was soll ich machen? Entweder gehe ich zu Fuß einkaufen oder ich muss akzeptieren, dass mein Auto Kratzer und Dellen bekommt.
ist es möglich, einen zaun oder eine hecke um die parkfläche zu setzen?
spielplätze werden in deutschland nicht zum schutze des persönlichen eigentums geschlossen. ich kenne beispiele nur, wenn die sicherheit der kinder gefährdet ist und wo es in wohngebieten (zb. mit vielen alten leuten) um ruhezeiten geht. da wurden allerdings öffnungszeiten für den spielplatz ausserhalb der üblichen ruhezeiten festgelegt.
wenn andere anwohner das gleiche problem haben, dann schliesst euch zusammen, dokumentiert die schäden und wendet euch an den stadtrat. am besten bezieht ihr eine seriöse presse mit ein.
du wirst auf massiven widerstand stossen, aber auch auf verständnis - doch das wirst du bereits kennen :)
ich wünsche euch eine gute lösung für beide seiten
lg :)
Den Spielplatz weghaben zu wollen ist Unsinn.
Die Blagen sind zu jung um sie haftbar zu machen, den Eltern kann die Schuld auch nicht zugesprochen werden und unsere Versicherung meint dass sei Sache der Elterlichen Haftpflicht.
Da hat die Versicherung recht. Und zu den vorherigen Aussagen: Strafrechtlich kann die Eltern nichts erwarten, aber wenn die Kinder nicht unterscheiden können was man darf und was nicht und das öfter vorkommt, dann müssen sie beaufsichtigt werden.
Kinder sind – je nach Alter und Entwicklung unterschiedlich intensiv – zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflichtigen (Eltern, Kindergärtner, Lehrer) haften für die Folgen von Schaden stiftendem Verhalten der Kinder, wenn sie eine ausreichende Aufsicht nicht belegen können (§ 832 Abs. 1 Satz 2 BGB): der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ ist also in seiner Verkürzung falsch: richtig ist, dass Eltern nur dann haften, wenn ihre Kinder einen Schaden anrichteten, der bei gehöriger Aufsicht unterblieben wäre.
So jetzt kommt es auf das Alter der Kinder an. Oder wenn man die Eltern schon öfter drauf hingewiesen hat, dann sind sie evt haftbar!