Was passiert, wenn man bei der Zugscheinkontrolle einen falschen oder erfundenen Namen angibt?

5 Antworten

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Naja, da gibt es wohl mehrere Möglichkeiten.
- Genau an dem Tag, wo du falsche Angaben machst, kontrollieren sie es sofort.
- Sie schicken alles an die falsche Adresse, merken das und der Kontrolleur erkennt dich das nächste mal wieder, immerhin nutzt du das ja scheinbar tagtäglich 3 Stunden.
- Oder es passiert nichts.
Aber mal ganz ehrlich, als ich meine KVV Karte (damals noch ohne Bild) hatte, war es kein Problem die einfach dabei zu haben und im Falle vorzeigen zu können.
Immerhin bezahlst du ja für die Karte, also wo liegt das Problem, dass man die vergessen könnte (hab ich früher bei den Leidensgenossen schon nicht verstanden)?
In den Geldbeutel packen und gut ist.
Gibt es da nicht die Möglichkeit, die Karte innerhalb einer gewissen Zeit vorzuzeigen, bevor man zahlen muss? Meine zumindest was davon gehört zu haben.
Ansonsten viel Glück.
MfG

MaTuu 
Beitragsersteller
 14.07.2010, 21:07

ne die kontrollieren deine daten und du musst sieben euro strafe zahlen, wenn man eine hat. wenn nicht 40. vorzeigen gibts nicht mehr

RedJohn  14.07.2010, 21:12
@MaTuu

Na ok, hat sich bei mir vor Jahren eben mit dem Auto alles geändert, da wär ich zum Glück nicht mehr auf die Verkehrsmittel von Karlsruhe angewiesen.
Aber wie ich schon gesagt habe, das mit den falschen Angaben machen halte ich für ein Glücksspiel und wenn es dich dann erwischt, dann war es die Aktion sicher nicht wert. :)
MfG

Die Folgen sind schwierig durchzusetzen... Das einzige, was passieren könnte, ist, dass die Leute, die die Karte kontrollieren, nach dem Aufschreiben deinen Ausweis sehen wollen. Wenn du dann einen falschen Namen angegeben hast, gibt's ein Problem. Wenn sie den Ausweis nicht kontrollieren, könnte man tatsächlich irgendetwas angeben und das hätte keine Folgen für dich.

Wie alt bist du denn? Für mich klingt das nach einem astreinen Betrug gemäß §263 StGB:

§ 263 StGB, Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)...

§265a StGB, Erschleichen von Leistungen, kommt hier aber wohl nicht außerdem in Betracht, da du die Karte scheinbar nur vergessen hattest. Zivilrechtlich musst du natürlich das bezahlen, was die Verkehrsbetriebe von dir wollten.

MaTuu 
Beitragsersteller
 15.07.2010, 14:31

ich habs ja nicht gemacht. man denkt über vieles nach, ohne es zu machen. ich hab auch schon ein paar mal dran gedacht, jemanden zu schlagen, weil ich sauer auf ihn war und habs nicht gemacht. oder mich umzubringen, wenn ich scheiße drauf war und du siehst ich lebe noch

Reiswaffel87  15.07.2010, 21:48
@MaTuu

In Ordnung, deine Frage laß sich nur anders. In der Regel wird, sollte sich der Fahrgast nicht ausweisen können, sowieso die Polizei zur Feststellung der Personalien hinzugezogen. Denen kann man dann keinen Bären aufbinden.

Wenn die das rausfinden könnte es sogar ne klage wegen urkundenfälschung geben^^ aber eigentlich kann mans ja nich rausfinden XD

Bonsai82  14.07.2010, 20:57

Wenn man den paar mal erwischt, fällt's irgendwann auf ^^

kontrolleure haben ein gutes gedächtnis, wäre mir an deiner stelle nicht so sicher.

das nächste mal werden sie dich mitnehmen, um die wirklichen personalien festzustellen.

pass auf dich auf !

MaTuu 
Beitragsersteller
 14.07.2010, 21:08

ich habe in 6 jahren selten zweimal den selben kontrolleur gesehen. und wenn lagen immer lange zeiträume dazwischen