Rufmord (nacktbilder)
Hallo Leute undzwar habe ich die Frage was die Folgen für Rufmord sind wenn man Nacktbilder über eine gewisse Person verbreitet (NEIN ich habe nichts gemacht möchte nur sicher gehen das einer Freundin nichts passiert) es geht hier um mehrere Bilder soviel ich weis auch ein Video (Kein Sextape) wo sie nackt zu sehen ist.
Danke im voraus
11 Antworten
Rufmord gibt es nicht.
Das Strafgesetzbuch kennt die Straftatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB). Ich sehe hier aber keinen tangiert.
Das einzige, das in Frage käme wäre der § 201a: Verletung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Auch zivilrechtlich lässt sich hier was machen im Rahmen einer Unterlassungsklage.
Das würde ich nicht wirklich Rufmord (vgl §186,187 StGB)nennen, Rufmord ist das Verbreiten von Lügen über eine andere Person... das Verbreiten von Nacktbildern ist ein schwerer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht.
Nach § 33 KUG bis zu ein Jahr Haftstrafe oder Geldstrafe. Da dürfte aber noch mehr hinzukommen (vielleicht Schmerzensgeld?), weiß ich nicht genau, kenne mich nicht näher aus :)
sozialstunden bis knast hängt vom alter und den auswirkungen ab und die geldstrafe wird auch nicht gering sein ztumal wenn ne entschädigung gezahlt werden muss was ziemlich wahrscheinlich ist
nicht zu vergessen vorstrafenregister für immer gebrandmarkt
Dr. Frank Zander ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat zu dem Thema einen Rechtstipp bei anwalt.de verfasst. Demnach können gegen eine Person, die ohne Zustimmung des/der Abgebildeten Nacktfotos verbreitet Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Laut dem Artikel hat z.B. das OLG Karlsruhe bei der Verbreitung von mehreren Nacktbildern einer Schülerin einen Streitwert von 25.000 Euro für angemessen erachtet, die müsste der Täter (also der, der die Bilder unerlaubt verbreitet) neben den Anwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Verurteilung berappen, außerdem muss er sämtliche Personen benennen, denen er die Bilder zugänglich gemacht hat, er muss eventuelle analoge Ausfertigungen aushändigen und digitale Kopien vernichten.
Auf der Seite ist auch eine Telefonnummer des Anwalts veröffentlicht, unter der er für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung steht, so ein Angebot sollte man durchaus mal wahr nehmen, wenn so ein Fall im Raum steht.
das ist kein rufmord...
einzelfall abhängig
aber übel richtig übel wird auch tendenziel immer stärker geahndet
Und was sind dann die Folgen?