Ist es illegal nacktbild von 13 Jähriger zu besitzen?
Hallo Ich bin 16 und eine 13 Jährige hat mir ein Bild von ihr geschickt auf welchem sie nackt ist. Soviel ich weiss ist das illegal, aber auch wenn sie wollte das ich es habe? Und wäre es sehr schlimm es zu behalten?
Gruss
11 Antworten
Nein, da es ein Nacktbild ist und keine sexuellen Handlungen zeigt. Für Nackedei-Fotos ist noch keiner im Bau gelandet. Eindeutig als Pornografie erkennbare Fotografie ist hingegen strafbar. Du solltest das Bild aber nicht weiterreichen und auf Wunsch wieder löschen (manchen ist es im Nachhinein peinlich).
Kommt darauf an, was wie zu sehen ist!
Ist es ein ganz normales Bild, wo sie ganz normal steht (nur eben nackt), dann ist der Besitz erlaubt. Es handelt sich nicht um Kinderpornographie. Selbst wenn Brüste und Scheide zu sehen sind.
Ist aber ihre Muschi um Zentrum des Interesses bzw. genauer: des Bildes ;-), DANN würde es sich um Kinderpornographie handeln, und der Besitz ist strafbar. Das wäre übrigens auch der Fall, wenn sie einen Bikini/Badeanzug anhaben würde. Das Gesetz wurde gerade erst verschärft.
Also solche Bilder, z.B. mit gespreizten Beinen oder von hinten in gebückter Haltung, sind "Posing-Bilder" (weil man extra so posiert, um sexuell zu errregen), und gelten jetzt auch mit Badeanzug als KiPo.
Nur bei Jugendpornographie (also wo die Abgebildeten 14-17 inkl. sind) ist der Besitz erlaubt, wenn man Beteiligter ist (in diesem Fall wärst Du es als direkter Adressat), und alle Abgebildeten dies erlauben.
PS: Beachte aber, dass in anderen Ländern mitunter alles was U18 ist als "KiPo" gilt. Ggf. auch ohne "Posing". Da muss man nur mal an die prüden Amis denken.
Und bei Windows 10 ist deren Clouddienst OneDrive standardmäßig aktiviert. Und was dort draufkommt, wird automatisch auf KiPo gecheckt. Und wenn die Software etwas meldet, dann benachrichtigt MS das FBI. Und die dann das BKA. Und die ggf. (also wenn es sich nach deutschen Maßstäben um KiPo handeln könnte) das zuständige LKA ...
Es ist generell nicht unsinnig, diese enge Verzahnung in den Systemeinstellungen zu beenden. Und eine Software wie TrueCrypt/VeraCrypt, wo selbst die NSA nicht an die Daten kommt, ist übrigens auch nicht verkehrt. Für ALLE Daten übrigens. Die Platte kann ja auch mal geklaut oder verkauft werden. Und wenn man nicht genau weiß, wie man seine Daten sicher löscht ...
... landet man vielleicht in einem c't-Artikel als lustiges aber abschreckendes Beispiel (wie vor gerade erst). ^^
Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§184b III StGB
Nun ist allerdings nicht jedes Nacktbild "Pornographie", während manches Bikinifoto (zumindest bei U14) wie solche behandelt wird.
Wenn du das behälst niemandem zeigst und sie das dir freiwillig gegeben hat ist das keine Pornografie aber das Risiko würde ich nicht eingehen und das Bild löschen fertig
Das ist Kinderpornografie, egal ob sie das Bild freiwillig gemacht hat oder nicht. Es ist auch egal ob du die Erlaubnis hast es zu behalten oder nicht. Sie ist 13 und somit nicht volljährig. Sei ein schlauer Kerl und lösch das Bild und sag ihr sie soll anständig bleiben und so was nicht mehr machen. Unterumständen könnte sie nämlich auch ärger bekommen, bzw. ihre Eltern, da diese für sie verantwortlich sind.
Da ich nicht weiß wie das Bild aussieht, aber: Ist auf dem Bild klar zuerkennen das es sich dabei um das aktive "ich will dich damit aufgeilen" (z.b. klares posieren von Genitalien) ist dies 100% Kinderpornografie und wird auch als dieses gehandhabt. Ist auf dem Bild z.b. ein schlafendes Kind das nackt ist gezeigt ist dies keine Kinderpornografie, dennoch aber strafbar fällt unter „Kategoerie 2“. Es wird also jedes Bild einzeln definiert und geprüft. Aber: bevor der junge Mann da extrem viel Ärger bekommt genauso wie die kleine, sollte schnellst möglich diese Bilder gelöscht werden. Will man wirklich Ärger oder einen Prozess haben nur wegen solcher Bilder? Will man das wirklich riskieren? Nein, natürlich nicht. Also löschen und gut ist. Und rein aus moralischer Sicht würde ich so was ganz ganz schnell löschen, das geht absolut gar nicht!
(z.b. klares posieren von Genitalien)
Bei üblichen "Sexting"-Bildern sind zwar mitunter die Genitalien zu sehen (mitunter auch nicht), aber anders als bei "Posing"-Bildern sind sie nicht hervorgehoben. Ersteres ist keine Pornographie, letzteres schon.
Sicher, auch Posing-Bilder werden verschickt. Ich halte das aber eher für ein aufdringliches "mit der Tür ins Haus fallen", als ein "netter Appetizer".
Da wir das Bild nicht kennen, ist jede "auf jeden Fall illegal"- und jede "auf jeden Fall legal"-Antwort schlicht falsch.
Pornografie ist die Darstellung sexueller Posen und Handlungen. Die einfache Darstellung unbekleideter Personen fällt nicht in diese Kategorie. Vielleicht liegen hier ja Ausnahmeregelungen vor, weil ihm das Foto zugesandt wurde, aber generell ist der Besitz von Nacktbildern nicht strafbar.