Rückwirkendes Pflegegeld auf anderes Konto - Formulierung?

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Sehr geehrte Frau xxx,

wie telefonisch vereinbart sende ich Ihnen hiermit die gültige Bankverbindung für die Überweisung des rückwirkend zu leistenden Pflegegeldes für meinen Vater xxx xxx, KV Nr. xxx, geb. am xxxx, verstorben am xxx.

Die Bankverbindung lautet

IBAN xxxxxxxxxxxxxxx

Kontoinhaber xxxx

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxxx

Kurzer Brief an die Pflegekasse, mit der Mitteilung, dass das im Schreiben von angebebene Konto wegen Tod erloschen ist, und die Nachzahlungen auf das Konto DE xx yyyy zzzz aaaa überwiesen werden sollen.

Und fertig.

Dein Vater ist verstorben. Damit fällt das Pflegegeld in die Erbmasse und um das ausgezahlt zu bekommen bzw. es auf ein anderes Konto ausgezahlt zu bekommen, musst du der Pflegekasse den Erbschein vorlegen oder eine Erklärung abgeben, dass du der Erbe bist und die anderen ggf. vorhandenen Erben damit einverstanden sind. Leistet die Pflegekasse ohne? Bei uns gäbe es das nicht. Was, wenn dann ein Erbe auftaucht und Forderungen stellt?

KKatalka 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 17:01

Daß war nicht meine Frage! Warum wir diesbezüglich keine Probleme bekommen, geht dich ja eigentlich nichts an. Weswegen ich mich hier auch zurück halte.

Danke für dein Verständnis

sassenach4u  17.03.2018, 23:00
@KKatalka

Ich habe dir nur die rechtlichen Vorgaben genannt, verstößt der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin der Pflegekasse dagegen, der Fall wird durch die Revision geprüft und man stellt das fest, dann hat die Person ein Problem.

Hoffentlich ist sie nicht mit dir verwandt oder verschwägert und jemand in der Pflegekasse weiß das- dann wäre es sogar Grund für eine fristlose Kündigung. Das hatten wir bei uns und das war nicht schön- es ging um 1.800,-- Euro, die Person war über 50- wurde zu einem 7. eines Monats fristlos gekündigt. Nun, kannst du dir vorstellen, dass sie nach 5 Jahren noch immer ohne Job ist?