Rückwirkendes Pflegegeld auf anderes Konto - Formulierung?
Wir haben von der Krankenkasse ein Schreiben erhalten in dem Vermerkt ist, das wir für die Pflege meines Vaters rückwirkend Pflegegeld Bekommen (laut Telefonischer Auskunft für zwei Monate). Sie wollen es auf das Konto meines Vaters überweisen, welches seit 4 Monaten gar nicht mehr aktive ist, da mein Vater ja zu dieser Zeit Verstarb. Diese zwei Monate Rückzahlung, würde uns ungemein Helfen die Schulden, zwecks Bestattungskosten etc. zu beseitigen, weswegen wir dieses Angebot auch nicht ablehnen möchten.
Nach einem Anruf, wurde mir gesagt, ich solle ihnen die Kontonummer auf die das Geld gehen soll zu kommen lassen und unterschreiben.
Nun wollte ich ein Schriftstück aufsetzen und brauche eure Hilfe!
Gut, also die Konto Nummer muss auf Jeden Fall rein, die KV. Nr. würde ich auch gleich mit rein nehmen. Aber wie sieht es mit einer zusätzlichen Formulierung aus?
Wäre es nicht besser wenn ich noch was dazu schreibe damit die Dame auch weis um was es geht?
finde, nur die Kontonummer und ne Unterschrift etwas komisch.
Wie Schreibe ich das am besten?
Hatte gedacht "wie Telefonisch vereinbart ...." langt das, oder sollte ich noch was dazu schreiben?
Ich kann die Frau nicht mehr erreichen und würde es aber noch heute gerne via Email abschicken damit sie es Morgen früh gleich in ihrem Postfach hat.
Danke jeder Antwort!
3 Antworten
Sehr geehrte Frau xxx,
wie telefonisch vereinbart sende ich Ihnen hiermit die gültige Bankverbindung für die Überweisung des rückwirkend zu leistenden Pflegegeldes für meinen Vater xxx xxx, KV Nr. xxx, geb. am xxxx, verstorben am xxx.
Die Bankverbindung lautet
IBAN xxxxxxxxxxxxxxx
Kontoinhaber xxxx
Mit freundlichen Grüßen
xxx xxxx
Kurzer Brief an die Pflegekasse, mit der Mitteilung, dass das im Schreiben von angebebene Konto wegen Tod erloschen ist, und die Nachzahlungen auf das Konto DE xx yyyy zzzz aaaa überwiesen werden sollen.
Und fertig.
Dein Vater ist verstorben. Damit fällt das Pflegegeld in die Erbmasse und um das ausgezahlt zu bekommen bzw. es auf ein anderes Konto ausgezahlt zu bekommen, musst du der Pflegekasse den Erbschein vorlegen oder eine Erklärung abgeben, dass du der Erbe bist und die anderen ggf. vorhandenen Erben damit einverstanden sind. Leistet die Pflegekasse ohne? Bei uns gäbe es das nicht. Was, wenn dann ein Erbe auftaucht und Forderungen stellt?
Ich habe dir nur die rechtlichen Vorgaben genannt, verstößt der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin der Pflegekasse dagegen, der Fall wird durch die Revision geprüft und man stellt das fest, dann hat die Person ein Problem.
Hoffentlich ist sie nicht mit dir verwandt oder verschwägert und jemand in der Pflegekasse weiß das- dann wäre es sogar Grund für eine fristlose Kündigung. Das hatten wir bei uns und das war nicht schön- es ging um 1.800,-- Euro, die Person war über 50- wurde zu einem 7. eines Monats fristlos gekündigt. Nun, kannst du dir vorstellen, dass sie nach 5 Jahren noch immer ohne Job ist?
Daß war nicht meine Frage! Warum wir diesbezüglich keine Probleme bekommen, geht dich ja eigentlich nichts an. Weswegen ich mich hier auch zurück halte.
Danke für dein Verständnis