Überweisung für jemand anderen tätigen
Hallo, ich muss 50EUR der Diagonal Inkasso GmbH überweisen. Ich habe nur kein Geld das ich überweisen könnte. Meine Mutter würde das Geld überweisen. Ich habe eine Mahnung bekommen, unten ist ein oranger Abschnitt der fast ganz ausgefüllt ist. Zahlungsempfänger, IBAN, BIC des Kreditinstitutes, der Betrag und noch eine KUNDEN-REFERENZNUMMER. Als Kontoinhaber stehe ich da. Bankverbing der Inkasso GmbH steht oben auf dem Brief (Bank, BLZ, Kontonummer).
Nun zu meiner Frage: Kann meine Mutter das Geld für mich an die Diagonal Inkasso GmbH überweisen also von ihrem Konto aus? Wenn sie das Geld überweist, was kann sie noch auf die Überweisung schreiben damit das Unternehmen weis das das Geld das sie überweist für meinen "Fall" bestimmt ist? Soll sie die KUNDEN-REFERENZNUMMER dazu schreiben damit das Unternehmen sieht das das für meine Kosten ist? Wir brauchen etwas das dem Unternehmen gleich klar macht das Geld für meinen Fall ist.
LG Dany
Würde mich sehr über eure Antworten freuen und ihr würdet mir damit sehr weiter helfen. Vielen dAnk schon im Vorraus
6 Antworten
Klar kann Deine Mutter überweisen.
Unbedingt die Kunden-Referenznummer angeben und Deinen Namen im Mitteilungsfeld.
Ja, die Kunden-Referenznummer, also Verwendungszweck und auch Deinen Namen!
Natuerlich kann sie das. Die ref. Nummer genuegt
kann dir mutti die 50,-- nicht vorstrecken und du überweist es von deinem konto..? warum so kompliziert?
Hallo, ich muss 50EUR der Diagonal Inkasso GmbH überweisen
Von müssen würde ich Zusammenhang mit Inkassobüros nicht sprechen.
Ich habe nur kein Geld das ich überweisen könnte.
Wie alt bist du bzw warst du als die Forderung entstanden ist? Wofür verlangt man Geld von dir?
Kann meine Mutter das Geld für mich an die Diagonal Inkasso GmbH überweisen also von ihrem Konto aus?
Könnte sie, aber beantworte doch lieber meine Frage, vielleicht spart euch das 50,- €.
Mit 15 könnte der Vertrag schwebend unwirksam sein.
Wäre also zustimmungspflichtig durch deine Mutter. Wenn diese dem Vertragsschluss nicht zustimmt, hat die Gegenseite auch keinen Anspruch.
Auch gibt es keinen Grund Geld an Inkassobüros zu überweisen, da deren Gebühren gerichtlich kaum durchsetzbar sind.
Deine Informationen sind immer noch sehr vage.
Ich weis das du glaubst das das eine Abzocke ist....aber die 50€ habe ich mir selbst eingebrockt (also bin mir sicher das dass keine Abzocke ist). Die Umstände sind seeeehr blöd bzw. ich war damals (15) sehr blöd.