Rückgaberecht bei Shpock?
Hallo und zwar habe ich ein problem ich habe mir über Shpock eine Bose 5.1 Anlage gekauft die als beschreibung Fehlerfrei und voll Funktionstüchtig zum Inhalt hatte. Nun gut ich habe dann dem Kauf zugestimmt das geld überwiesen und kurz darauf kam die anlage bei mir an. Am folgetag habe ich diese Aufgebaut und nach Anleitung angeschlossen jetzt ist es so das am Subwoofer 2 Drehregler sind der eine für den Bass und der andere für den Treble. Beide sind leider ohne Funktion was leider nicht in der Anzeige stand der Verkäufer teilte mir mit das sie bei ihm dauerhaft so eingestellt war was ja auch schön und gut ist aber mir nicht wirklich hilft daraufhin bin ich zu einer HiFi Werkstatt gefahren die sich den Subwoofer mal angucken sollten und mir sagen sollten ob man dies noch reparieren kann oder nicht diese teilten mir mit das es nicht möglich sei nun habe ich hier eine anlage die fehler aufweißt die nicht in der Artikelbeschreibung standen.
Kann ich diese Anlage nun wieder zurück geben bzw muss der Verkäufer sie wieder zurück nehmen weil die Beschreibung vom Artikel abweicht oder habe ich nun selber schuld???
Wäre schön wenn mir jemand klarheit zur Rechtslage in diesem Fall geben könnte.
MFG Chris
3 Antworten
In dem Bericht des zitierten BGH-Urteils steht aber auch, dass der BGH in der Urteilbegründung schrieb:
Dennoch erläuterte das Gericht in der Urteilsbegründung, dass ein Käufer bei einer Mängelrüge dem Verkäufer zunächst grundsätzlich die
Chance zur Nachbesserung geben muss.
Der BGH verwies den Fall damit zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Berlin.
Also den Verkäufer anschreiben, dass er nachbessern kann. Rücksendung unfrei an ihn und erst Geld von ihm zurück, dann schickst du die Anlage an ihn. Er wird bestimmt nicht darauf eingehen. So wie ich das sehe, lasse den Brief gleich von einem Rechtsanwalt schreiben. Investiere den Betrag.
Bei einem Streitwert von 500 € währen dies ca. 90 €.
Zur Berechnung geht es hier hin
Und dann lass die Finger von BOSE. Bessere Anlagen kosten um einiges weniger.
Hier steht, dass der BGH entschieden hat, dass auch private Verkäufer dafür haften, wenn die Sache nicht so ist, wie sie versprochen wurde. Daher kannst du auch hier vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen - im schlimmsten Fall nur noch mit Rechtsanwalt.
privatverkauf - keine gewährleistung, kein umtausch.
quasi "gekauft wie gesehen".
naja, es bleibt aber ein privatkauf und damit kannst du nichts machen. du hättest ja andere bilder anfordern können.
Das ding ist mir aus Berlin zugeschickt worden heißt ich konnte auf den Bildern nichts sehen was diesen Defekt zeigt