Rückgaberecht bei benutzter Ware
Hallo,
ich habe aus dem Baumarkt eine Bohrmaschine gekauft, beim benutzen habe ich jetzt leider festgestellt, dass ich mit der Leistung unzufrieden bin.
Nach meinem Wissen gibt es eine Rückgaberecht für benutzte Waren, wenn sie ein defekt aufweisen.
Wie sieht es aber mit der Rückgaberecht aus, wenn man mit der Ware unzufrieden ist?
Gruß juschimitsu
10 Antworten
Du hast ein 14-tägiges Rückgaberecht, aber nur dann, wenn die Ware unbenutzt ist. Sie muss sich in der Originalverpackung befinden und darf nicht ausgepackt worden sein, um zu gewährleisten, dass das Produkt immer noch als neuwertige Ware verkauft werden kann.
Natürlich darf die Ware getestet werden - und zwar wie es Dir in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Und da kannst Du nicht ein paar Dutzend Löscher bohren... Ergo: Bohrmaschine im Internet bestellt, Loch gebohrt - kein Rückgaberecht.
Ergo: Bohrmaschine im Internet bestellt, Loch gebohrt - kein Rückgaberecht.
Unsinn. Auch da gilt das Widerrufsrecht. EIn allegmeines Rückgaberecht gibt es nicht.
wenn die Bohrmaschine benutzt und damit verdreckt ist und auch funktioniert, hast Du kein Recht mehr zur Rückgabe. Schließlich steht in der Artikelbeschreibung die Leistung drin.
Sonst auch nicht.
Soweit ich weiß, werden als Leistungsmerkmale für Bohmaschinen die Bohrdurchmesser für verschiedene Materialien (Holz, Metall, Beton) angegeben. Wenn das die Maschine nicht schafft, hat sie eine zugesicherte Eigenschaft nicht, also einen Mangel.
So ein Mangel kann natürlich reklamiert werden.
Wenn es allerdings nur ein subjektives Empfinden ist, dass ich "nur" mit 1 mm pro Minute in den Beton hineinkomme, lässt sich nur auf die Kulanz des Händlers hoffen (z.B. wenn man dafür das nächstleistungsstärkere Modell kauft),
Manchmal liegt's aber auch nur am Bohrer
So ein Rückgaberecht gibt's nicht - Kulanz des Verkäufers ist möglich
Lediglich im Versandhandel gibt es gemäß Fernabsatzgesetz ein 14tägiges Rückgaberecht. Kaufst Du im "normalen" Geschäft einwandfreie Ware, bist Du immer (!) auf die Kulanz des Händlers angewiesen!
14tägiges Rückgaberecht
Aber nicht für benutzte Ware
Du kannst Dir nicht eine Bohrmaschine liefern lassen, damit erstmal eine Betonwand perforieren und sie wieder zurückschicken.
Doch.
Ein 14-tägiges Rückgaberecht für mängelfreie Ware gibt es allenfalls bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften, nicht aber beim Kauf im Ladenlokal.
Und beim Fernabsatzkauf darf die Ware auch getestet werden. ;)