Rückforderung von Sozialhilfe bei Erbschaft?

4 Antworten

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Das die Sozialhilfe von den Erben bis zu 10 Jahre rückwirkend gefordert werden kann ist korrekt,wenn das Erbe nach Abzug aller anfallenden Kosten für Bestattung usw.mehr als das 6 fache der Regelleistung beträgt,dass würden dann also im Jahr 2015 ein Regelsatz von 399 € sein,der Freibetrag läge also min.bei 2394 € !

Hättest du deinen Vater zuhause gepflegt,bis er dann verstorben ist,dann läge der Freibetrag sogar über 15 000 €.

Laut einem Beitrag eines Rechtsanwaltes betrifft die Rückforderung von Sozialhilfe aber nicht die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,also inkl.der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Wenn ich das also richtig verstanden habe,dann kann das Sozialamt nur die Kosten zurück fordern,die ab dem Heimaufenthalt entstanden sind,mit deinem privaten Vermögen musst du natürlich nicht einstehen.

Sollte dein Vater also erst seit 3 Jahren im Heim sein,dann wird die Aussage des Betreuers mit den 3 Jahren Rückforderung korrekt sein.

isomatte  07.12.2015, 20:18

Danke dir für deinen Stern !

Kruemelchen06 
Beitragsersteller
 07.12.2015, 20:23
@isomatte

Gern geschehen. Ich danke für die aufschlussreiche Antwort. Vermutlich werde ich jetzt eine weitere Frage stellen, da sich alles noch komplizierter in Bezug auf das Sozialamt gestaltet, ich glaube ohne Anwalt komme ich da nicht durch :(

isomatte  07.12.2015, 20:25
@Kruemelchen06

Dann stell mal deine Frage,mal sehen ob man helfen kann,wenn nicht bleibt immer noch der Gang zum Anwalt oder die kostenlose Klage vor dem Sozialgericht !

Kruemelchen06 
Beitragsersteller
 07.12.2015, 20:52
@isomatte

Danke. Ich habe eine weitere Frage gestellt. Es ist wirklich kompliziert:(

Es sind max 10 Jahre vom Erbfall aus gerechnet. Die Höhe ist allerdings auf den Nachlasswert begrenzt und eine Nachlassverbindlichkeit.

http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/102.html

Natürlich kann nur die Sozialhilfe gefordert werden, die auch gezahlt wurde.

Kruemelchen06 
Beitragsersteller
 03.12.2015, 21:21

Vielen Dank für den Link. Dort wird alles schlüssig erklärt. Ich bin halt ein wenig verwirrt, da der Betreuer vor kurzem sagte, dass das Sozialamt für lediglich drei Jahre zurückfordern wird. Diesen Betreuer kann ich zur Zeit nicht fragen, da er im wohlverdienten Urlaub ist und mir läuft ein wenig die Zeit davon. 

ohne jetzt auf die Frage direkt einzugehen

du wirst doch wissen wieviel Sozialhilfe dein Vater erhielt

wenn das mehr  ist als dein "beachtliches" Vermögen

hast du unter umständen (was zu klären ist) Pech gehabt

im anderen Fall ....

eine ganz andere Frage

weiß das Sozialamt von der Erbschaft ?

Kruemelchen06 
Beitragsersteller
 03.12.2015, 21:18

Nein, das weiß ich halt nicht, da mein Vater einen gesetzlichen Betreuer hatte. Natürlich ist das Sozialamt informiert, ebenso das Amtsgericht usw. Die Kosten für den Betreuer wurden bereits erstattet.