Rückforderung von Sozialhilfe bei Erbschaft?
Guten Abend zusammen,
meine Frage lautet:
Mein Vater lebte seit einigen Jahren im Pflegeheim, erhielt dort auch Sozialhilfe und in den Jahren zuvor auch. Im Mai diesen Jahres hat er ein beachtliches Vermögen geerbt. Mein Vater ist inzwischen verstorben. Ich wäre Alleinerbin. Für welchen Zeitraum kann die Sozialhilfe zurückgefordert werden? Ich habe etwas über einen Zeitraum von zehn Jahren gelesen, bekam zuvor aber die Information seines Betreuers, dass drei Jahre rückwirkend erstattet werden sollen. Meine Verunsicherung ist groß, da die Zeitspanne zur Ausschlagung des Erbes läuft. Eventuell liegen auch noch Schulden vor. Für Antworten bedanke ich mich. Freundliche Grüße Krümelchen
4 Antworten
Das die Sozialhilfe von den Erben bis zu 10 Jahre rückwirkend gefordert werden kann ist korrekt,wenn das Erbe nach Abzug aller anfallenden Kosten für Bestattung usw.mehr als das 6 fache der Regelleistung beträgt,dass würden dann also im Jahr 2015 ein Regelsatz von 399 € sein,der Freibetrag läge also min.bei 2394 € !
Hättest du deinen Vater zuhause gepflegt,bis er dann verstorben ist,dann läge der Freibetrag sogar über 15 000 €.
Laut einem Beitrag eines Rechtsanwaltes betrifft die Rückforderung von Sozialhilfe aber nicht die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,also inkl.der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.
Wenn ich das also richtig verstanden habe,dann kann das Sozialamt nur die Kosten zurück fordern,die ab dem Heimaufenthalt entstanden sind,mit deinem privaten Vermögen musst du natürlich nicht einstehen.
Sollte dein Vater also erst seit 3 Jahren im Heim sein,dann wird die Aussage des Betreuers mit den 3 Jahren Rückforderung korrekt sein.
Gern geschehen. Ich danke für die aufschlussreiche Antwort. Vermutlich werde ich jetzt eine weitere Frage stellen, da sich alles noch komplizierter in Bezug auf das Sozialamt gestaltet, ich glaube ohne Anwalt komme ich da nicht durch :(
Dann stell mal deine Frage,mal sehen ob man helfen kann,wenn nicht bleibt immer noch der Gang zum Anwalt oder die kostenlose Klage vor dem Sozialgericht !
Danke. Ich habe eine weitere Frage gestellt. Es ist wirklich kompliziert:(
Es sind max 10 Jahre vom Erbfall aus gerechnet. Die Höhe ist allerdings auf den Nachlasswert begrenzt und eine Nachlassverbindlichkeit.
http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/102.html
Natürlich kann nur die Sozialhilfe gefordert werden, die auch gezahlt wurde.
Das kannst Du im Link nachlesen
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Rueckzahlung-der-Sozialhilfe-341.html
Vielen Dank für den Link. Dort wird alles schlüssig erklärt. Ich bin halt ein wenig verwirrt, da der Betreuer vor kurzem sagte, dass das Sozialamt für lediglich drei Jahre zurückfordern wird. Diesen Betreuer kann ich zur Zeit nicht fragen, da er im wohlverdienten Urlaub ist und mir läuft ein wenig die Zeit davon.
ohne jetzt auf die Frage direkt einzugehen
du wirst doch wissen wieviel Sozialhilfe dein Vater erhielt
wenn das mehr ist als dein "beachtliches" Vermögen
hast du unter umständen (was zu klären ist) Pech gehabt
im anderen Fall ....
eine ganz andere Frage
weiß das Sozialamt von der Erbschaft ?
Nein, das weiß ich halt nicht, da mein Vater einen gesetzlichen Betreuer hatte. Natürlich ist das Sozialamt informiert, ebenso das Amtsgericht usw. Die Kosten für den Betreuer wurden bereits erstattet.
Danke dir für deinen Stern !