habe Grünland geerbt und daraufhin Hartz 4 gesperrt.
Hallo, habe anfang des Jahres mit drei Geschwistern Land geerbt, was jetzt auf unsere Namen eingetragen ist. Es handelt sich um Brachland, was leider nie Bauland wird und ausser Jagtpacht keinerlei Umsätze bringt. und die Jagtpacht beläuft sich auf die ungefähre Summe der Grundsteuer. In meiner Naivität habe ich das dem Jobcenter mitgeteilt. Promt wurde mir und meinem Sohn die Leistung sofort eingestellt. Da es sich um eine Erbengemeinschaft handelt ist es mir nicht möglich, meinen Anteil zu veräussern; was mir aber auch nicht helfen würde, da das alles nicht so schnell von statten ginge. Wir stehen jetzt echt vor dem nichts.
6 Antworten
Klar, dass die laufenden Leistungen als Zuschüsse sofort eingestellt werden müssen. Und auch, dass die Erbschaft unverzüglich anzugeben ist beim Jobcenter.
Hat man sonst kein Vermögen und kann das Erbe nicht sofort versilbert werden, kann man ein Darlehen erhalten vom Jocenter in der Höhe des bisherigen ALG II ("Hartz IV"):
SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen: "(5) Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Dazu ist es allerdings in der Regel nötig, dass sich das Jobcenter in das Grundbuch einträgt ("dingliche Sicherung") als Gläubiger über die Höhe des jeweiligen ALG II.
Erhält man allerdings ein Erbe, während man schon ALG II erhält, dann gilt das Erbe einen Monat lang oder sechs Monate lang als anrechenbares einmaliges Einkommen nach § 11 SGB II.
Und danach als Vermögen - dann greift das, was ich oben beschrieben habe.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich würde auch sofort Widerspruch einlegen. Finde die sofortige Sperrung sehr voreilig. Im Prinzip müssten sie erst mal prüfen ob das Grundstück für dich reales Vermögen darstellt. Wenn du es aufgrund der Erbengemeinschaft nicht veräussern kannst scheint mir das nicht der Fall zu sein. Spontan würde ich daher sagen dass die Sperrung nicht gerechtfertigt ist. Und ein Widerspruch ist in dem Fall die einzige Möglichkeit.
Geh mit den Einkommen/ Ausgaben Unterlagen zumJob center und klär das, wenndie stur sind zur näächst höheren Instanz.
wenn das amt sieht, das die einnahmen durch die ausgaben aufgefressen werden, sollten sie doch zahlen. zudem wird das grundstück nciht viel wert sein
mit welcher begründung hat man die leistungen eingestellt?
du mußt widersprechen
UNBEDINGT widersprechen! Widerspruchsfrist beachten!