Rotlichtverstoß - Bußgeld ohne Foto/Kontrolle?
Moin,
Bin eben blöderweise über eine rote Ampel gefahren. Ampel war gerade umgesprungen, hab mich einfach schlichtweg verschätzt. Nunja, keine böse Absicht, lässt sich nichtmehr ändern. Wurde zum Glück niemand gefährdet, oder behindert. War ganz alleine auf der Straße - bis auf das Polizeiauto, dass natürlich auch an der Ampel stand (Nebenstraße).
Die sind dann als sie grün hatten hinter mir her in 300-400m Abstand. Ich bin normal weitergefahren, abgebogen und dann direkt wieder abgebogen.(Musste jemanden absetzen) Hab dann noch gesehen, wie die Polizei hinter mir vorbeigefahren ist.
Frage:
Kann die Polizei ohne Beweisfoto und ohne Kontrolle überhaupt ein Bußgeld verhängen? Wenn sie ggf. nur das Kennzeichen hat?
Danke für alle hilfreichen Antworten. ;-)
10 Antworten
Ja,kann sie,aber in Deinem Fall glaube ich nicht,das was passiert,sonst hätten sie Dich angehalten.Vielleicht haben sie es nicht gesehen.Also-Cool bleiben-wird wohl nix passieren LG
Die haben es nicht gesehen!
Nein, das können sie nicht.
Es gibt zwar auch den Nachweis eines Rotlichtverstoßes durch Beobachtung, aber auch dann muss zweifelsfrei der Fahrer ermittelt werden, das heißt sie hätten Dich anhalten und Deine Personalien feststellen müssen.
Ergänzend dazu: wenn sie es gesehen haben, und es eindeutig ROT war - und nicht nur knapp - dann hätten sie Dich auch angehalten - also geh davon aus, dass es knapp genug war und Du mit nem Schrecken davongekommen bist ^^
Glück gehabt - darf auch mal sein. ;-)
Ja, selbstverständlich darf sie dass! Allerdings denke ich mal, dass die Kollegen in diesem Fall den Verstoß nicht mitbekommen haben, denn sonst hätten sie Dich angehalten (Personalien sind doch besser/eindeutiger als eine "Kennzeichenanzeige", wo man später nicht mehr genau weiss, ob der Fahrer Männlein oder Weiblein war etc.).
Und Dein Argument
Zum Anhalten hatten sie ja wie gesagt, keine Chance, da ich direkt 2x abbiegen musste.
zieht nicht: Wenn sie es bemerkt hätten, wären Sie Dir hinterher gefahren. Und wenn das Abbiegen in "Schuhmacher-Manier" erfolgt wäre, dann erst recht.
Übrigens:
Ampel war gerade umgesprungen, hab mich einfach schlichtweg verschätzt.
Man sollte eigentlich schon bei Gelb anhalten! So habe ich es mal in der Fahrschule gelernt, so steht es auch in der StVO - und auch im Bussgeldkatalog ;)
Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. (10 €)
Vermutlich hast Du Glück gehabt. Sie sind nur hinterhergefahren um zu sehen, ob sie einen Chaoten, Angetrunkenen oder Angekifften vor sich haben. In der Regel hätten sie Dich aber trotzdem zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Sie hatten wahrscheinlich Wichtigeres vor.
Wenn das Polizeiauto an der Ampel der Querstraße stand, kann von dort aus (zumindest bei den mir bekannten Ampelkreuzungen) nicht beobachtet werden, welche Farbe die Ampel in Deiner Fahrtrichtung hat. Ganz zu schweigen davon, festzustellen, ob die Ampel schon länger als 1 sek. Rot zeigte.
Hast Glück gehabt; in Zukunft vorausschauend fahren ;-)
Zum Anhalten hatten sie ja wie gesagt, keine Chance, da ich direkt 2x abbiegen musste.
Nunja, spekulieren hilft wohl nichts. Einfach abwarten.
Aber rein rechtlich ohne Video oder Kontrolle dürfte mich da ja nichts erwarten?
Von den Punkten her wärs mir egal... hab seit jeher 0. Aber das Geld würde dann doch weh tun. Zumal ich immer regelkonform fahre... aber das wäre mein typisches Pech. ^^