Blinken an linksabbieger Ampel

7 Antworten

Wofür genau hast du das Ticket bekommen? Hast du nicht geblinkt, oder wie? Naja, manchmal sind sie Korintenkackermäßig drauf, die lieben Polizisten... Ich hab mal mitbekommen, wie sie einen total runtergemacht haben, weil er mit dem Rad über einen Zebrastreifen gefahren ist. Dabei ist das noch nicht mal wirklich verboten und Fußgänger waren auch nicht in der Nähe. Manchmal müssen sie wohl Dampf ablassen.

Crack  22.03.2013, 21:10

Ich hab mal mitbekommen, wie sie einen total runtergemacht haben, weil er mit dem Rad über einen Zebrastreifen gefahren ist. Dabei ist das noch nicht mal wirklich verboten

Erlaubt ist das nicht, Radfahrer haben ihr Fahrrad über einen Fußgängerüberweg zu schieben. Außerdem, wie kommen sie denn überhaupt fahrenderweise bis zum Fußgängerüberweg? Dann müssten sie ja auf dem Gehweg fahren, auch das ist verboten.

hji76t 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 22:10

Weil ich nicht geblinkt hatte, aber ist das nicht doppelt gemoppelt, wenn´s eh grün für Linksabbieger war?

Mietzie  19.03.2013, 15:19
@hji76t

Nee, man muss immer die Fahrtrichtungsänderung anzeigen.

Wenn du eine Richtungsänderung nicht anzeigst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, aus diesem Grund ist es durchaus rechtens.

Wenn es wirklich eine linksabbieger-Ampel, also eine mit Pfeil, war, dann müsste der Gegenverkehr eigentlich rot gehabt haben. Die Polizei hat dir doch sicher was dazu gesagt wieso du die 5 Euro zahlen musstest, oder? Hast du denn geblinkt? Wenn nicht musstest du vielleicht ja nur ein Bußgeld zahlen weil du nicht geblinkt hast?

Aus der StVO:

Abbiegen ist eine Fahrtrichtungsänderung auf der bisher benutzten Fahrbahn zur Seite hin.

2.1 Ankündigungspflicht

2.1.1 Jedes Abbiegen ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Das hat nichts damit zu tun, ob eine Ampelregelung besteht oder nicht. 5€ sind also OK! Aber tröste dich, sehr Viele verstehen das nicht!

Die Polizei hat doch sicher einen Grund angegeben??