Blinken an linksabbieger Ampel
Ich habe mich auf einer linksabbieger Spur eingeordnet, die gleichfalls eine linksabbieger Ampel hatte, bin dann bei grün links abgebogen, habe dann von der Polizei ein 5 Euro Ticket erhalten. Ist das rechtens? Der Gegenverkehr hat doch immer rot, wenn die linksabbieger Ampel grün ist, es besteht somit keine Gefährdung, und wo sollte ich denn schon abbiegen, wenn ich vor einer linksabbieger Ampel anhalte und dann bei Grün links abbiege?
7 Antworten
Wofür genau hast du das Ticket bekommen? Hast du nicht geblinkt, oder wie? Naja, manchmal sind sie Korintenkackermäßig drauf, die lieben Polizisten... Ich hab mal mitbekommen, wie sie einen total runtergemacht haben, weil er mit dem Rad über einen Zebrastreifen gefahren ist. Dabei ist das noch nicht mal wirklich verboten und Fußgänger waren auch nicht in der Nähe. Manchmal müssen sie wohl Dampf ablassen.
Ich hab mal mitbekommen, wie sie einen total runtergemacht haben, weil er mit dem Rad über einen Zebrastreifen gefahren ist. Dabei ist das noch nicht mal wirklich verboten
Erlaubt ist das nicht, Radfahrer haben ihr Fahrrad über einen Fußgängerüberweg zu schieben. Außerdem, wie kommen sie denn überhaupt fahrenderweise bis zum Fußgängerüberweg? Dann müssten sie ja auf dem Gehweg fahren, auch das ist verboten.
Nee, man muss immer die Fahrtrichtungsänderung anzeigen.
Wenn du eine Richtungsänderung nicht anzeigst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, aus diesem Grund ist es durchaus rechtens.
Wenn es wirklich eine linksabbieger-Ampel, also eine mit Pfeil, war, dann müsste der Gegenverkehr eigentlich rot gehabt haben. Die Polizei hat dir doch sicher was dazu gesagt wieso du die 5 Euro zahlen musstest, oder? Hast du denn geblinkt? Wenn nicht musstest du vielleicht ja nur ein Bußgeld zahlen weil du nicht geblinkt hast?
Aus der StVO:
Abbiegen ist eine Fahrtrichtungsänderung auf der bisher benutzten Fahrbahn zur Seite hin.
2.1 Ankündigungspflicht
2.1.1 Jedes Abbiegen ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen, dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Das hat nichts damit zu tun, ob eine Ampelregelung besteht oder nicht. 5€ sind also OK! Aber tröste dich, sehr Viele verstehen das nicht!
Die Polizei hat doch sicher einen Grund angegeben??
Weil ich nicht geblinkt hatte, aber ist das nicht doppelt gemoppelt, wenn´s eh grün für Linksabbieger war?