Rote Ampel als FUSSGÄNGER überquert - Folgen für Führerschein?
Habe, seitdem ich nun meinen Führerschein neu habe, des öfteren Gerüchte gehört, es könne einem der Führerschein entzogen werden wenn man als fussgänger über eine rote Ampel läuft. Stimmt das, und kann mir vllt jemand einen "beweis" dafür geben (internetseite usw) wenn dem wirklich so ist??
8 Antworten
Ich kann Dir einen Beweis DAGEGEN geben. Denn ein Fußgänger zahlt für einen Rotlichtverstoß nur 5€ Verwarnungsgeld. Keine weiteren Folgen.
TBNR 137100
Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 130 BKat
5€, mit Vorsatz 10€,
i.d.R. wird Vorsatz bejaht.
TBNR 137100
Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 130 BKat
Man wird bestraft wenn man besoffen Fahrrad fährt neu schiebt, man wird bestraft wenn man mit dem Fahrrad über Rot fährt, als Fußgänger ist es auch so man bekommt Punkte dafür wenn man dich erwischt das heißt für fahranfänger sind das nicht nur Punkte sondern auch noch nach Schulungen....also das nicht so mit der leichten Schulter sehen...im googel findest Seiten oder im Verkehrsgesetzbuch
als Fußgänger ist es auch so man bekommt Punkte dafür wenn man dich erwischt
Nein, keine Punkte.
Also diese "Gerüchte" habe ich auch gehört...
45€ und einen Punkt. dieses Punkt hindert dann, das die Jugendliche den Führerschein zu machen....
Ob das wirklich so rechtens ist oder auch wirklich so stimmt weiss ich nicht.
45€ und einen Punkt. dieses Punkt hindert dann, das die Jugendliche den Führerschein zu machen....
Das was Du hier gehört hast der Rotlichtverstoß eines Radfahrers.
Aber selbst das hat keine Auswirkungen auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
wegen eines einzelnen Rotlichtverstoßes verleist du nicht gleich den Führerschein. Aber generell ist es richtig, daß man die Konsequenzen für den Führerschein auch tragen muß, für alles, was man im Straßenverkehr macht, auch wenn es nicht mit dem Auto ist, also auch als Radfahrer oder Fußgänger.
Aber dann warte doch einfach bis Grün. Dann ist es doch egal, was für Konsequenzen es hätte, falls dich die Polizei sieht, wie du bei Rot über die Ampel gehst.
dann hast du mehrere Möglichkeiten. Die, zu der ich dir raten würde, ist dann einfach auf Grün zu warten. Gerade Kindern gegenüber, die so etwas ja abgucken, sollte das ein Vorbild sein. Die andere Möglichkeit wäre, daß du es riskierst und bei Rot rübergehst. Es kann sich aber negativ auswirken in Form eines Bußgeldes und sogar, was deinen Führerschein angeht (man kann auch als Fußgänger Punkte in Flensburg kriegen usw.) Und dann gibt es eigentlich noch eine ganz einfache Lösung, wenn du nicht auf Grün warten willst und trotzdem nichts falsch machen willst. Dann geh einfach ein paar Meter zur Seite und übequer die Straße wie man halt eine Straße überquert, wenn da keine Ampel ist. Es gibt ja keine Vorschrift, daß man eine Ampel nutzen muß, wenn eine in der Nähe ist.
ja klar, aber bei manchen Ampeln hier bei mir in der Stadt müsste ich dann 5 min. warten, auch wenn es längere Phasen gibt, an denen kein auto vorbeikommt ! :)