Rossmann und Inkasso?
Liebe Community,
vor einigen Wochen war mein Konto nicht gedeckt (das wusste ich zum Zeitpunkt nicht) und ich habe bei Rossmann eingekauft. Es waren 8,34 Euro. Durch die Rücklastschrift hat Rossmann versucht mir einen höheren Betrag abzuziehen. Zu dem Zeitpunkt war mein Konto noch nicht gedeckt. Ich meine sie haetten es zweimal am selben Tag probiert.
Mein Konto ist mittlerweile gedeckt.
Jetzt hat eine Inkasso Firma vor wenigen Tagen 16,84 und am selben Tag nochmal 25,54 Euro abgehoben.
Wieso dieser Betrag? Und haben sie legalen Zugriff auf mein Bankkonto?
Ich habe nichts unterschrieben, ausser meinen Karteneinkauf bei Rossmann.
Danke im Voraus.
VG
3 Antworten
Ein Sepa-Mandat ist nicht übertragbar, hier hat Rossmann sogar gegen die DSGVO verstoßen und ggf. Beihilfe zum Betrug geleistet (Täuschungshandlung gegenüber der Bank durch Nutzung eines SEPA-Mandats ohne Autorisierung). Eine Strafanzeige gegen juristische Personen bringt aber nichts, da nur natürliche Personen Täter sein können.
Ein Inkasso-Unternehmen kann nur bei Verzug eingeschaltet werden, Verzug bedarf einer Mahnung, erst nach einer Mahnung sind Verzugsschäden geltend zu machen, wozu auch Inkasso-Gebühren gehören, bei einer Rücklastschrift fallen Gebühren von ca. 3 € an. Es gibt genügend Urteile dazu, daß nicht mehr als diese Gebühren gefordert werden dürfen, u.a. Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (AZ 2 U 7/12), das Landgericht Hamburg (AZ 312 O 373/13) und das Landgericht Dortmund (AZ 8 O 55/06).
Mehrfache "Rücklastschriften" mußt Du nicht gegen dich gelten lassen, da dies dem Prinzip der Schadensminimierung widerspricht. Hier hätte Rossmann vor einem abermaligen Abbuchungsversuch mit Dir Kontakt aufnehmen können, eine Versendung hätte bis zur erfolgreichen Buchung ausgesetzt werden können. Damit betrüge die zulässig erhebbare Forderung, sofern keine Mahnung erfolgte, dem Rechnungsbetrag zuzüglich ca. 3 €, also ca. 11,34 €. Die 16,84 € übersteigen also um ca. 5,50 € den anzusetzenden Betrag. Eine Mahngebühr darf erst nach der ersten Mahnung erhoben werden, da sie zu den Verzugsschäden gehört (ein Verzug ohne Mahnung nach § 286 Abs. 2 BGB ist bei B-2-P-Verträgen praktisch nicht umzusetzen, da hier sehr hohe Hürden gesetzt wurden), die erste Mahnung ist nach deutschem Recht kostenlos.
Da erst mit Verzug auch ein Inkasso-Unternehmen beauftragt werden kann, sind Inkasso-Gebühren, die 2. Abbuchung per Lastschrift, erst nach Verzug zulässig erhebbar.
Ich würde also zuerst klären, ob eine Mahnung zugegangen ist. Dies kann auch in Textform (E-Mail) erfolgt sein, allerdings ist eine Mahnung zugangspflichtig, der Nachweis über den Zugang obliegt dem Gläubiger.
"Warum dieser Betrag? ": Zinsen und die "Gebühr" für das Inkasso-Unternehmen.
"Dürfen die das?": ich denke schon, mit der Bezahlung durch die Karte erteilst du eine Einzugsermächtigung.
Wie soll ich vorgehen? Ich habe keine Kontaktdaten, nur den Namen, der auf dem Konto steht.
Solltest deine Schulden bei Rossmann begleichen. Das wäre zuerst zu klären.
Dann meldest dich bei deiner Bank um die unrechtmäßigen Abbuchungen zurück buchen zu lassen, sag denen auch gleich dass sie keine Erlaubnis haben.
Ok, danke
Hier wäre zuerst gegenüber Rossmann zu klären, daß (bzw. ob) man keine, eine oder zwei Mahnungen erhalten habe (nur im letzten Fall wäre eine Mahngebühr zulässig) und wie hoch die Rückbuchungskosten waren, da nur die real angefallenen Kosten anzusetzen seien, man über die Gesamtsumme eine Rechnung wünsche, die man dann auch zu zahlen bereit wäre.
Im gleichen Schreiben wäre, sofern man bestreitet, eine Mahnung erhalten zu haben, den Inkassogebühren zu widersprechen und Rossmann zu erklären, daß damit eine Forderung des Inkasso-Unternehmens nur gegenüber der Rossmann GmbH bestehen könne. Die Lastschriften werde man beiden widersprechen, die Rückbuchungsgebühren wären einem dabei nicht anzulasten, da kein gültiges Sepa-Mandat für das abbuchende Inkasso-Unternehmen vorlag und die Einreichung selber eine Täuschungshandlung darstellte, was durch Übertragung des Mandats durch die Rossmann GmbH erst ermöglicht wurde.
Danke
Ok, hier spalten sich scheinbar die Meinungen.
Ich habe dem Inkasso nie mein Einverständnis gegeben.
Rossmann ist nicht dasselbe Unternehmen wie Inkasso. Oder verstehe ich etwas falsch?
Bitte nur antworten, wenn man wirklich Ahnung hat. Keine Ratespiele.
Nein aber Rossmann leitet das weiter.. aber Les dich mal hier durch:
https://mobil.stern.de/familie/inkasso-regeln-was-schuldner-wissen-sollten-3600158.html
Danke
Nein, die haben keine Berechtigung auf dein Konto zu zu greifen.
Außerdem muss vorher ein Schreiben des Inkassounternehmen zu dir herausgegangen sein, wo die ihre Forderung begründen.
Desweiteren muss auch klar erkenntlich sein, dass das Inkassounternehmen die Interessen von Rossmann vertritt.
Solltest du kein Schreiben bekommen haben, hast du das Recht diese Beträge zurück zu fordern.
Solltest du aber ein Schreiben bekommen haben, was du uns hier verheimlichst, dann lese es dir mal durch
Nicht, dass ich wüsste. Ich frage aber nochmal meine Eltern, ob sie etwas abgefangen haben.
Erstmal muss die Forderung begründet werden. Einfach irgendwelche Summen abbuchen geht nicht mal wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt. Die hat das Inkasso aber hier auch nicht mal, darum ist es so oder so nicht erlaubt und kann (und sollte) zurück gebucht werden. Ggf. kann man auch noch Anzeige erstatten wegen Betrug. Aber dazu ist der Fall hier zu schlecht dargelegt.