Kann ich mit einem altem Versicherungskennzeichen Rollerfahren, obwohl ein neuer Versicherungsschutz besteht?

12 Antworten

Ist nur eine OWi:

Tatbestandsnummer 804612:
Sie setzten das Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
40 €
§ 4 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 176 BKat
ichwissenmehr 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 11:55

Danke, endlich jemand der Quellen nennt und nicht einfach "Nein" schreibt

DocSchneider  07.03.2018, 08:49
@ichwissenmehr

Soviel geballtes Unwissen ist wieder schlimm. (Bei den anderen Antworten)

Kennzeichenmissbrauch kommt nicht in Frage, es fehlt die rechtswidrige Absicht, außerdem müsste es dafür ein amtliches Kennzeichen sein.

Möglicherweise kann man versuchen, dir eine Urkundenfälschung zu unterstellen, denn Fahrzeug und Kennzeichen bilden eine zusammengesetzte Urkunde. Die nötige Täuschungsabsicht ergibt sich daraus, dass du bezwecken willst, die 40€ wegen Fahrens ohne Kennzeichen nicht zahlen zu müssen. Du hoffst schließlich, dass man das alte Kennzeichen für ein aktuelles hält.

ichwissenmehr 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 18:19

NE, würde es auch ab machen

.... mein Kumpel hat zwei und die Kennzeichen vertauscht und der Staatswanlt hat ihn auseinander genommen. Der ist geheilt, bei 900 Sozialstunden!

Was ich nicht verstehe, beim Marktführer mit Beratern in fast jedem Kaff können die ab Ende Januar/Anfang Februar für 38 EUR/Jahr gleich mitgenommen werden. Wo/bei wem müssen die denn erst bestellt werden?

ichwissenmehr 
Beitragsersteller
 07.03.2018, 11:09

Wer ist denn der Marktführer?

Fahren ohne Pflichtversicherung stellt einen Straftatbestand dar. Eventuell würde ein überprüfender Polizist bei Vorlage des aktuellen Versicherungsscheines ein Auge zudrücken, aber garantieren lässt sich das nicht. Ich würde es sein lassen, mit dem abgelaufenen Kennzeichen zu fahren.

AntonAntonsen  06.03.2018, 11:40
Fahren ohne Pflichtversicherung stellt einen Straftatbestand dar.

Das stimmt, trifft auf den FS aber nicht zu.

profanity  06.03.2018, 11:48
@AntonAntonsen

Ist mir schon klar, aber ob es einem Polizisten auch so klar ist, halte ich für fraglich. Ich würde mal die Versicherung kontaktieren, warum dein Kennzeichen noch nicht bei dir ist. Wir haben schließlich bereits den 6. März...

kim294  06.03.2018, 11:54
@profanity

Kommt ja darauf an, wann der Fragesteller es bestellt hat. Ist über das Internet halt nicht alles so toll. Bei uns im Büro vor Ort kann man die Dinger gleich mitnehmen.

profanity  06.03.2018, 13:31
@kim294

Ich habe meins auch zwei Wochen vor dem 1. März online bestellt, es war ausreichend pünktlich da. Fakt ist, dass er weder Kennzeichen noch Versicherungsschein hat und auf irgendeine Emailkorrespondenz wird sich kein Cop einlassen. Er begeht eine Straftat, wenn er mit dem alten KZ fährt und Ende.

AntonAntonsen  06.03.2018, 14:38
@profanity
Fakt ist, dass er weder Kennzeichen noch Versicherungsschein hat

Deswegen ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Fakt ist nämlich auch, dass er schreibt, dass Versicherungsschutz bereits besteht. Er kann es nur im Moment noch nicht nachweisen.

Die Polizei würde möglicherweise erstmal ermitteln, aber wenn sie von der Versicherung die Bestätigung bekommt, dass Versicherungsschutz schon bestanden hat, werden sie entweder gar keine Strafanzeige fertigen oder die StA wird das Verfahren einstellen.

profanity  07.03.2018, 09:57
@AntonAntonsen
Deswegen ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Falsch, es ist zunächst einmal eine Straftat. Falls er den dennoch bestehenden Versicherungsschutz nachträglich nachweisen kann, kann die StA entscheiden, ob es in eine OWi umgewandelt, oder das Verfahren eingestellt werden kann.

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Beitragsersteller
 07.03.2018, 11:12
@profanity

Rede nicht so einen Stuss. Was nicht eine Straftat ist, ist auch keine Straftat. Wenn es nach einer Straftat aussieht oder es eine sein könnte, wird zunächst auch ermittelt. Dann ist man Verdächtigter. Kann man nachweisen, dass es eben keine Straftat ist, werden die Ermittlungen eingestellt

ichwissenmehr 
Beitragsersteller
 06.03.2018, 11:28

Ich bin aber versichert!

die lassen dich nicht weiterfahren bei kontrolle,zumindest bei uns.das ding in den straßengraben und zu fuß weiter.haben sie bei meinem vater gemacht da war er schon 87.durfte erst weiter als ich das neue schild gebracht habe und angeschraubt vor ort