Roller beschlagnahmt! Was wird beim Gutachter geprüft?
Guten Tag,
Mein Roller wurde von der Polizei beschlagnahmt. Jetzt wollte ich mal fragen was genau der Gutachter prüft und welche Beweise die Polizei braucht. Z.B genaue Geschwindigkeit des Rollers auf dem Prüfstand,...usw.
Was passiert wenn der Roller plötzlich defekt ist, bevor er geprüft wird?
9 Antworten
Du hast den falschen Schlüssel ausgehändigt und glaubst nun, dass so ungeschoren davon kommst? Ziemlich schlechte Idee.
Im Jugendstrafrecht kann das Verfahren gegen Auflagen eingestellt(!) werden, wenn sich der Täter einsichtig zeigt und vorher noch nicht aufgefallen ist. Die Abschlepp-, Gutachter- und Verfahrenskosten übernimmt dabei in vollem Umfang der Staat, da du ja nicht verurteilt wurdest.
Diese Chance machst du dir gerade zunichte. Dass der Roller wegen falschem Schlüssel nicht anspringt, wird der Sachverständige sofort feststellen. Wirkt sich dann natürlich prächtig auf die Frage aus, ob du dich einsichtig zeigst.
Dass der Varioring fehlt, wird der Sachverständige, der im Übrigen KFZ-Meister oder Ingenieur ist, natürlich bemerken. Du kannst selbstverständlich argumentieren, dass beispielsweise der Vergaser so mieserabel eingestellt ist, dass der Roller entgegen der Aussagen der Zeugen nur 20 km/h fährt - was dann passiert, kannst du gern selbst heruausfinden, gibt ja nur zwei Möglichkeiten:
-Das Gericht gibt kleinbei und händigt dir reumütig den Roller aus, weil nicht klar ist, wie schnell er fährt
-Oder aber das Gericht beauftragt den Sachverständigen damit, den Roller zum Laufen zu bringen. Zeugenaussagen und Anfangsverdacht sind da, der Gutachter wird ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass das Ding deutlich zu schnell sein dürfte, somit wäre so eine Aktion absolut gerechtfertigt und es bleibt auch keine andere Möglichkeit, da ja auch "zu deiner Entlastung" das Ding zum Laufen gebracht werden muss. Wieviel das kostet und wie lange du ohne Roller dastehst, kann dem Gericht völlig egal sein.
Die günstigste Möglichkeit für dich wäre noch, wenn man sich mit richterlicher Anordnung einen Ersatzschlüssel vom Hersteller besorgt. Deine tolle elektronische Wegfahrsperre ist da kein Problem, notfalls wird halt die gesamte Elektronik gegen neue Originalteile samt Schlüssel getauscht, zahlst ja letztendlich ohnehin du. Das Diversionsverfahren hat sich damit natürlich auch erledigt und du zahlst alles in vollem Umfang.
Überleg dir, was die bessere Option ist. Noch kannst du den richtigen Schlüssel aushändigen.
Kollege, in welcher Welt lebst du eigentlich? Der braucht den Roller gar nicht zu starten. Der hat seine Unterlagen und das reicht völlig aus. Wenn da z.B. drin steht das in der Karre vier Drosseln ab Werk verbaut sein müssen und der findet nicht eine einzige, dann reicht das als Beweis völlig aus. Da wird dann die Endgeschwindigkeit genommen die der Roller ungedrosselt erreichen würde und das wars dann.
Der Gutachter nimmt dir die komplette Vario auseinander, Vergaser auch wegen der Anschlagsperre. Und über diese gesamte Prozedur verfasst er einen Bericht, das sogenannte Gutachten. Da kannste schon mal von 4 - 5 DIN a 4 Seiten von ausgehen. Das bedeutet für dich schon mal eben ca. 400 - 600 €uro.Der checkt ja auch noch die anderen Dinge wie Bremsen, Licht usw.Dazu kommen dann noch die Abschleppgebühren, die liegen hier bei mir bei 150 €uro.Ist aber in jeder Stadt anders.So, und damit biste mit ca. 750 €uro dabei,egal ob die Kiste anspringt oder nicht.
Ich denke mal sie werden prüfen, ob der Roller manipuliert ist. (Fährt mehr als zulässig etc. )
Verstehe die frage von dir nicht.
,,Was passiert wenn der Roller plötzlich defekt ist, bevor er geprüft wird?"
Warum ??
Falls da ne Manipulation vorliegt, viel Spaß mit der Anzeige. Und eventuelles Fahren ohne FE. Wenn du z.B. nur bis 20 km/h den Lappen hast, aber dafür sind hier zu wenige Infos.
hast du den was manipuliert ? Wie kam es überhaupt zu der Beschlagnahme ?
Das ist kein Problem für die Polizei, die haben div. Möglichkeiten den Roller dennoch zu starten.
Ring ist draußen. Starten wird unmöglich sein. Da er elektronisch abgeriegelt ist.
Kann schon sein. Bin gespannt =D
Lass das aber mal lieber. Dein Lappen ist sonst weg. Bist du inder Probezeit ?
Hallo,
geprüft werden wohl die eingebauten Teile, wie z.B. CDI, Variomatik, Kupplung, Vergaser, Zylinder, Krümmer und Schalldämpfer.
Ein Drehzahlbegrenzer fällt natürlich sofort auf.
Daraus wird der Gutachter einiges zur Geschwindigkeit sagen können, auch wenn der Roller defekt wäre.
Nach einem Unfall kann ein Roller ja auch überprüft werden, auch wenn dieser nicht mehr fahrbereit ist.
Aber weshalb sollte der Roller defekt sein, wenn Du doch mit ihm angehalten wurdest?
Die Kosten für den Abschleppwagen und die Überprüfung wirst Du zahlen müssen, wenn etwas gefunden wurde.
Dann erwartet dich natürlich eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Führerschein, sofern Du nicht im Besitz eines Führerscheins bist.
Fährt das Fahrzeug über 25 km/H
mindestens Führerscheinklasse AM
Fährt das Fahrzeug über 45 km/H
mindestens Führerscheinklasse A1, sofern es nicht vor 2001 in Verkehr gebracht wurde.
Fahrzeuge, die vor 2001 in Verkehr gebracht wurden, fuhren schneller, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in den Papieren eingetragen.
Diese dürfen mit Führerscheinklasse AM gefahren werden, sofern diese einen Hubraum von 50 ccm haben.
Solltest Du keinen entsprechenden Führerschein haben wird die Staatsanwaltschaft entscheiden wie es weiter geht.
Das Verfahren kann bei Ersttätern eingestellt werden, allerdings kann es als Auflage auch eine Geldstrafe geben.
Kommt es zum Gerichtsverfahren kann es bei jugendlichen Ersttätern zu Sozialstunden kommen.
Aber auch mit einer Geldstrafe muss gerechnet werden.
Bei Wiederholungstätern ist auch eine Haftstrafe denkbar.
Gerichts- und Anwaltkosten fallen bei einem Schuldspruch natürlich auch an.
Viel Glück!
bei einem eingestellten Verfahren gibt es kein Gerichtsverfahren, da die Staatsanwaltschaft entscheidet. Kein Gerichtsverfshren, keine Gerichtskosten.
Die Kosten für den Abschleppwagen und die Überprüfung wirst Du zahlen müssen, wenn etwas gefunden wurde.
Abschlepp- und Gutachterkosten zählen zu den Verfahrenskosten. Wenn er jugendlicher Ersttäter ist, läuft das Ganze als Diversionsverfahren ab, d.h. das Verfahren wird gegen Auflagen (Sozialstunden) eingestellt.
Bei einem eingestellten Verfahren gibt es keine Verurteilung und somit übernimmt der Staat die Gerichtskosten.
Wenn Du den Roller derart frisierst, kann es schon sein, daß bei der Prüfung auf dem Rollenprüfstand der Motor platzt.
Das gab es auch beim Tüv, bei dem ältere Diesel wie mein VW Bus aus dem Jahr 2002 vom Standgas auf Vollgas beschleunigt werden im Stand, so daß Zahnriemen reißen.
Pech gehabt
Verdacht das der Roller zu schnell ist. Problem ist das die Polizei mir den falschen Schlüssel abgenommen hat