Riss im zylinderkopf?

2 Antworten

Wenn Du diesen Wagen vor 4 Monaten gebraucht bei einem gewerblichen Händler gekauft hast, gilt für diesen Kauf eine gesetzliche Mindestdauer der Gewährleistung von 6 Monaten auf das Produkt.

Du müsstest im Zweifel dann nur den Nachweis erbringen, dass dieser Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand und im Kaufvertrag / der Artikelbeschreibung nicht auf diesen Mangel hingewiesen wurde.

Die Beweisführung muss notfalls auf eigene Vorkostenleistung durch ein KFZ - Sachverständigengutachten erbracht werden.

Ist dieser Beweis erbracht, muss der gewerbliche Händler entsprechend auf eigene Kosten nachbessern innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen.

Badia2910 
Beitragsersteller
 13.03.2019, 12:46

Danke schön...

Nun habe ich das noch gefunden.

Beim Gebrauchtwagenkauf handelt es sich beim Gefahrübergang in der Regel um die Übergabe des Fahrzeugs. Fällt ein Mangel also bis zu sechs Monate nach dem Kauf auf, so wird angenommen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Ist ihm das nicht möglich, muss er die Gewährleistung für das Kfz übernehmen und die Mängel beheben.

Muss ich nach dem nun auch einen Gutachter einschalten. Oder müssen die das?

Und Die Antwort vom Autohaus war... das ist erst 2 Monate nach dem kauf entstanden. Und das ist schon ein gutes Angebot 1350 Euro. Das bekommen sie nirgends unter 2400 Euro.

Vielen Dank schon mal

Gruss Marcel

Parhalia2  13.03.2019, 13:02
@Badia2910

Wenn Du diesen Text aus einer rechtlich sachkundigen Quelle hast, solltest Du den Händler mal darauf verweisen.

Sollten die Angaben u.A. in diesem Bezug :

 In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Ist ihm das nicht möglich, muss er die Gewährleistung für das Kfz übernehmen und die Mängel beheben.

tatsächlich geltender Rechtslage entsprechen, müsste damit der Händler das entsprechende Gutachten erbringen.

Problematisch könnte es natürlich dabei werden, wenn dieses Gutachten nicht absolut neutral gegenüber beider Vertragsparteien erstellt wurde. ( hier nur als gedankliches Stichwort " mögliches Gefälligkeitsgutachten " )

In solch einem Streitfall müsstest Du dann ggf. ein neutrales Gegenutachten aus eigener Vorleistung bei einem Gutachter Deiner Wahl beauftragen .

Hoffentlich kommt es aber garnicht erst so weit, und ein Verweis auf Deinen Quelltext gegenüber dem Händler reicht schon zur Schlichtung und Nachbesserung auf Kosten des Händlers aus.

Ab zum Anwalt zum Anwalt. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler. Wenn er nicht ausdrücklich im Kaufvertrag auf eventuelle Vorschäden hingewiesen hat, muss er den Wagen zurücknehmen. Ich hoffe Du hast eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung.