Rewe Aushilfskraft / Kündigung zum 15.9 / Trotzdem Geld?
Hallo,
ich bin seit dem 01.11.2010 bei der Rewe als Aushilfskraft tätig und möchte nun zum 15.09 kündigen, da bei mir die Schule wieder anfängt und ich dort nicht mehr länger arbeiten will.
Wann muss ich spätestens die Kündigung einreichen und bekomm ich noch die Stunden ausgezahlt die ich bisdahin noch arbeite?
Kann mir auch noch Geld weggenommen werden wegen den Urlaubstagen die ich gemacht hab? ( weil ich ja kein ganzes Jahr dort gearbeitet habe) Ich müsste aber noch eine Woche haben.
Danke °
4 Antworten
Ich kenne die Arbetsverträge von REWE nicht aber die Kündigungsfrist müsste in deinem Arbeitsvertrag stehen. (Meistens 4 Wochen zum Monatsende) Die Stunden die du arbeitest bekommst du auch bezahlt.
Du kannst keinen Urlaub mehr nehmen wenn dir keiner mehr zusteht. Warum sollten sie dir zusätzliche Urlaubstage bezahlen? Hast du zu viele Urlaubstage genommen dann können sie diese mit den Stunden die noch offen stehen verrechnen.
Wenn dir noch Urlaub zusteht von den Tagen auf die du Anspruch hast (Anteilsmäßig bis zum Kündigungstag) dann kann man dir nix abziehen.
In der Regel ist das im Arbeitvertrag geregelt, du kannst in der Regel 4 Wochen vorher kündigen, allerdings kannst du Kündigen und trotzdem zwei Wochen dort nicht mehr arbeiten, also z.B. Kündigst du nun zum 31.09. und Arbeitest nur noch bis 15.09 und danach besteht zwar zwei wochen noch der Vertrag, aber du arbeitest in der Zeit nicht, sondern vereinbarst, das du dort nicht arbeitest.
Urlaubsanspruch kannst du dir auszahlen lassen.
Wenn ich zum 30.9 kündige, würde das heißen, dass ich bis zum 15.9 das Geld bekomme, für das ich gearbeite habe. Ich bekomm also nicht mein vollen Lohn ausgezahlt? Und Urlaubstage kann ich mir trotzdem auszahlen lassen obwohl ich kein ganzes Jahr dort tätig war?
Wie viele Urlaubstage hast du denn im Jahr und wie viele hast du schon genommen?
Mir standen 32 Tage zur Verfügung. Und offen sind noch 7 Tage.
Wenn dir im Jahr 32 Tage zustanden dann sind es bei einer Kündigung zum 31.09. nur noch 24 Tage die dir zustehen. Also hättest du schon einen Tag zu viel gehabt.
Die Urlaubstage verringern sich natürlich, wenn du kein ganzes Jahr dort tätig warst.
Und die Kündigung hättest du meiner Meinung nach schon mindestens vor 2 Wochen einreichen müssen.
Da du Aushilfe bist, gibts keine Kündigungsfrist.. Kannst sogar mündlich kündigen..
Stunden bekommst du bis dahin noch ausgezahlt..
Mir würde noch eine Woche Urlaub zustehen. Ich habe meinen ganzen Urlaub nicht verbraucht. Kann mir trotzdem etwas abgezogen werden?