Rettungswagen verhindert, droht mir was?
Hallo ich bin Fahranfängerin bzw. bin Jahre lang kein Auto gefahren, bin nach dem Führerschein extrem kurze Strecken gefahren bis überhaupt nie. Nun fuhr jetzt erst das zweite Mal nachts durch die Straßen. Folgendes ist passiert, innerorts stand links am Geh-Weg son Not-Arzt Auto, ich erkannte das aber in diesem Zeitpunkt dummerweise iwie nicht, es war etwas dunkel, ich fragte mich auch noch was das für Auto sei?! Dann schießt plötzlich son ähnliches Fahrzeug -nur etwas größer- von einer Ausfahrt direkt auf die Straße. Ich musste voll ausweichen und wäre beinahe in das Gegen überfahrende Fahrzeug geknallt. Ich habe in der Fahrschule gelernt das Krankenwagen etc. Vorfahrt haben und das man immer Platz machen muss. Aber ich habe die Krankenwagen anders in Erinnerung. Auf jeden Fall hatte er keinen Blinker an und keine Sirene oder Blaulicht. Ich ärgere mich, dass ich so extrem blöd gewesen bin und das alles nicht gerafft habe. Jeder andere hätte das ja sofort erkannt. Nun frage ich mich, könnten die mein Kennzeichen aufgeschrieben haben? Droht mir etwas? Danke
12 Antworten
Hallo Himmelsgold
Solange ein Rettungswagen nicht mit Blaulicht/Martinshorn fährt hat er sich an die STVO zu halten und hat keine Sonderrechte. Du hast also nichts zu befürchten
Gruß HobbyTfz
Dir droht gar nichts. Wenn ein Rettungsfahrzeug das Wegerecht in Anspruch nehmen will, so muss dies mit den Sondersignalen angezeigt werden. Aber selbst dann muss der Fahrer sein Fahrzeug mit der gebotenen Vorsicht steuern. Hör also auf zu hyperventilieren, es hat sich auch niemand dein Kennzeichen notiert.
Aus der Vielzahl der falschen Antworten geht hervor, dass kaum jemand Sonderrechte und Wegerecht unterscheiden kann. Die §§ 35 und 38 der StVO helfen da weiter.
Das ist so, dass sich JEDER ausnahmslos an die Verkehrsregeln und -vorschriften halten muß.
Die einzige Ausnahme sind die sogenannten "Sonderrechte".
Nur so darf die Polizei mit ihren Videomesswagen schneller als normal erlaubt fahren. Das müssen die dann auch nicht durch Blaulicht oder Sirene anzeigen.
Bei Gefahr können auch Sonderrechte bestehen, die müssen dann aber durch Blaulicht angezeigt werden. So darf der Krankenwagen oder die Polizei - solange Blaulicht an ist - Stoppschilder überfahren, schneller als erlaubt fahren, über rote Ampeln fahren und gesperrte Straßen (Einbahnstraße in verkehrter Richtung usw.) benutzen.
Vorfahrt nehmen, dicht auffahren usw. ist auch mit Sonderrechten nicht erlaubt. Hier kommt die Sirene ins spiel. Damit zeigt die Feuerwehr, der Krankenwagen und die Polizei an, dass sie es sehr eilig haben. Dann sind die anderen Autofahrer aufgefordert auf ihre Vorfahrt zu verzichten bzw. wenn möglich Platz zu machen.
Mit Blaulicht und Sirene darf nur auf eigene Gefahr gegen die Verkehrsregeln verstoßen werden, die sind nicht aufgehoben. Kommt es zum Unfall, ist dann der Fahrer des Krankenwagens, Polizeiwagens oder Feuerwehrwagens Schuld!
D.h. als Autofahrer darfst Du auf keinen Fall schneller fahren wenn Blaulicht und Sirene hinter Dir ist. Du mußt nur Platz machen oder durch Anhalten Deine Vorfahrt aufgeben wenn Du das Einsatzfahrzeug rechtzeitig bemerkst und da auch Platz ist und Du keinen anderen Gefärdest.
Eine STrafe für "schlechtes Reagieren" gibt es auf keinen Fall sofern Du nicht gegen die normalen Regeln und Vorschriften des STraßenverkehrs verstößt.
Nein, ohne Blaulicht droht dir nichts, da der Rettungswagen in dem Fall weder Weg- noch Sonderrechte hat.
LG
Für Sonderrechte sind weder Blaulicht noch Martinshorn Voraussetzung, nur für das Wegerecht sind sie zwingend.
normaler Weise haben die Notarzt-Fahrzeuge die Warnblinkanlage an auch die Rettungsfahrzeuge. Wenn kein Unfall passiert ist und das Fahrzeug davon gefahren ist und Du nicht zu Schaden gekommen bist genauso die Autos in der Straße, passiert Dir nichts.
Wozu soll die Warnblinkanlage bei einem fahrenden Einsatzfahrzeug gut sein? Die haben die nicht mal unnormalerweise an.