Restwert Backofen

2 Antworten

Solche Küchengeräte haben ein kalkulatorische Lebensdauer von 15 Jahren. Im ersten Jahr werden 25% Wertverlust kalkuliert (weil das Gerät vom Neu- zum Gebrauchtgerät mutiert), ab dann wird ein gleichmäßiger Wertverlust angesetzt.

Das ist zumindest der Weg, den Versicherungen bei der Entschädigungsberechnung ansetzen. In Deinem Fall ergibt sich also ein Wert von ca. 430€.

Nun weiss ich nicht, worauf Du mit Deiner Frage rauswillst. Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass ein Ofen der heute 430€ neu kostet nicht schlechter sein wird als einer, der vor 5 Jahren 800€ gekostet hat.

Egello 
Beitragsersteller
 25.09.2014, 10:23

Geht halt darum, dass der Ofen in der Mietwohnung kaputt gegangen ist und jetzt die Frage im Raum steht wer den neuen Ofen bezahlt.... Weil im Vertrag festgelegt ist, dass ausgetauschte Geräte auch nach Mietende in der Wohnung verbleiben und lediglich der Restwert ausgezahlt wird.

Jetzt ist die Frage kaufe ich den neuen Ofen und muss nach Auszug mir nochmal einen kaufen, hab dafür in der zeit nen Ofen, den ich mir ausgesucht habe oder lasse ich den Vermieter den Ofen kaufen, den er aussucht und zahle lediglich die Beteiligung von 100Euro???

Zellerbue  25.09.2014, 12:04
@Egello

Du hast doch eine Wohnung mit Ofen gemietet. Warum sollst Du Dich dann an den Anschaffungskosten beteiligen? Wenn Du den alten Ofen nicht kaputt gemacht hast, dann ist das doch Sache des Vermieters, denn Abnutzung und Verschleiß des Gerätes werden ihm ja durch die Miete erstattet.

Ich würde dennoch versuchen, mit dem Vermieter zusammen ein gescheites Gerät zu finden und mich dann mit einem kleinen Anteil zu beteiligen. Du schreibst in der Fragestellung, dass Du den Ofen tagtäglich benutzt, das ist sicherlich überdurchschnittlich viel und hat zur VErkürzung der Lebenszeit des Gerätes entscheidend beigetragen.

Ist bei Null

Egello 
Beitragsersteller
 25.09.2014, 10:03

Hab ich mir gedacht, danke