Resturlaub und Ausbildungsende?
Hallo,
ich werde mit bestehen meiner mündlichen Prüfung meine Ausbildung beenden. Da ich aber noch um die 20 Urlaubstage habe, wollte ich einmal nachfragen, ob ich mir meine Urlaubstage einfach vor meiner mündlichen Prüfung nehmen kann? Ich werde meine mündliche Prüfung am 20 Januar haben und wollte mir bis dahin Urlaub nehmen. Ich habe meinen Chef darauf angesprochen und der meinte es würde nicht gehen. Auszahlen lassen möchte ich mir das Geld aber auch nicht da kaum was bei rum kommt. Mein Chef reibt sich nur die Hände. Ich war das ganze Jahr sehr kulant meinen Chef gegenüber. Habe sogar meine Prüfung vorgezogen wie auch sehr wenig Urlaub genommen bloß das der Laden läuft. Nun bin ich davon ausgegangen das er auch so fair ist. Kann ich nicht auf meinen kompletten Urlaub bestehen? Ich dachte schon daran mir einfach einen Gelben Schein zu holen...
9 Antworten
Ich habe da ein kleines Rechenproblem, wie kommt man auf einen anteiligen Urlaub im Januar 2011 von 20 Tagen? Oder ist das alter Urlaub? Wenn Du zur mündlichen Prüfung erfährst, dass Du bestanden hast, ist Dein Ausbildungsverhältnis zu Ende und der Urlaubsanspruch geht bis 30.6 nur ein zwölftes pro Monat, egal was auf deinem Ausbildungsvertrag steht. Lies mal das Bundesurlaubsgesetz.Gelber Schein ist nicht ratsam, dann bekommst Du vielleicht noch eine dumme Abschlußbeurteilung
Wieso reibt sich Dein Chef die Hände? Dein Urlaubsanspruch verfällt doch nicht. In welcher Form er diesen bezahlt ist egal. Den Chef kostet es immer das gleiche.
Also,mit einem "gelben Schein" lassen sich keine Probleme aus der Welt schaffen,man macht sich u.U. nur noch neue.
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,es sei denn,dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer,die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen,entgegenstehen.(§ 7 Abs.1/1BUrlG)
Wenn es Probleme mit der Urlaubsgewährung gibt,setze dich mit der zuständigen IHK bzw.HK in Verbindung,da diese Kammer für die Ausbildung zuständig ist.
also soweit ich das jetzt in meiner ausbildung bekommen hab bist du sogar verpflichtet deinen Urlaub zu nehmen! natürlich kannst du darauf bestehen!
aber vllt ist das in kleinen handwerksbetrieben o.ä. etwas anders geregelt? Habt ihr nicht sowas wie einen Betriebsrat, wo du dich mal erkundigen könntest?
Die 20 Tage verfallen gesetzlich am 31.12. es sei denn der Betrieb hat geregelt, das Urlaub mit "rüber" genommen wird (an sich schon unsinnig, da der Urlaub des neuen Jahres ja auch noch genommen werden muss - Problem wird also größer). Die Regelung kann übrigens auch dadurch bestehen, das Resturlaub auf dem Lohnzettel vermerkt ist. Auszahlen geht gerade bei Ausbildungsende auch (sonst nicht zulässig), da keine Möglichkeit mehr besteht, den Urlaub zu nehmen - beim Lohnsteuerausgleich, sollte da schon was über bleiben, die Besteuerung ist ja nur einmal so hoch, auf´s Jahr umgelegt "zu hoch", das wird dann vom Finanzamt zurückgezahlt (im Folgejahr). Also Urlaub nehmen bis zur Prüfung sollte eigentlich gehen. Nach der bestandenen mündlichen Prüfung ist die Ausbildung zuende - wenn dieses Datum auch auf dem Gesellen-/Facharbeiterbrief steht - dieses Datum zählt: "Feststellen des Bestehens der Prüfung". Daten in dem Ausbildungsvertrag sind vakant, da immer das Bestehen der Prüfung die Ausbildung beendet und nicht irgendein Datum.