Wie läuft die mündliche Prüfung für steuerfachangestellten und wie word sie bewertet bzw benotet?

2 Antworten

Hey,

zwar antworte ich nun etwas später..aber besser spät, als nie :-)

Bei mir liegt die mündliche Prüfung zum Steuerfachangestellten auch genau vor der Tür..ich habe zwar 2,2,3 geschrieben, aber das ist irrelevant.

Bei uns in Schleswig-Holstein ist es so, dass man in jeder Prüfung, also in AWL, Steuerlehre und Rechnungswesen 100 Punkte erreichen kann..zusammen also 300 Punkte. Schriftlich braucht man mindestens 150 Punkte..und darf eine 5 haben..zusammen mit der mündlichen muss man auf 200 Punkte kommen..in dieser Prüfung darfst du aber keine 5 machen, sondern mindestens eine 4.

Wie läuft die Prüfung ab? Naja, ich habe sie noch nicht gehabt..aus Erzählungen der Lehrer und Freunde, läuft das in etwa so ab: Du wirst in einem Raum mit 3-4 Prüfern sitzen..dann bekommst du zunächst 2 Umschläge, mit 2 verschiedenen Aufgaben..die darfst du dir beide durchlesen und entscheidest dich schließlich für eine Aufgabe. Dann gehst du in einen extra Raum und hast etwa 10 Minuten Zeit, dir etwas zu dem Thema einfallen zu lassen..lautet also die Frage: Wer ist umsatzsteuerpflichtig? Dann würdest du dir also auf deine kleine Hilfszettel schreiben: 1 Unternehmer, der im Inland gegen Entgelt, im Rahmen seines Unternehmens eine Lieferung / sonstige Leistung ausführt...Lieferung gem. §3 UstG -> Verschaffung der Verfügungsmacht..und so weiter. Zwischendurch werden die Prüfer dich immer mal wieder etwas dazu fragen..anschließend wirst du zu jedem möglichen Thema befragt..also z.B " was ist die 1% Methode?"..."Welche Unternehmensform ist wie für wen geeignet"..aber keine Sorge, die Fragen sind mit Sicherheit nicht so schwer..denn die Prüfer wollen auch, dass du bestehst. Wenn du zwischenzeitlich mal auf dem Schlauch stehst werden dir die Prüfer auch helfen..grundsätzlich muss man sich in der mündlichen Prüfung schon ziemlich bescheuert anstellen, um da durchzufallen...du musst dich einfach gut "verkaufen" können und ordentlich ausdrücken..da rückt das Fachliche eher in den Hintergrund...und ganz wichtig: Du musst zu deiner Meinung stehen..sag nicht "ich würde sagen"..sondern "DU sagst"..dieses "ich würde sagen" zeugt eher von Unsicherheit..

Alles Gute..schaffst du :-)

kosova10021996 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 20:42

Danke für deine Antwort, war jetzt grade fast am verzweifeln das ich es nicht schaffe. Erzähl mir dann wie deine Prüfung abgelaufen ist. Uch hofde du schaffst es :)

Lenniii96  01.07.2016, 06:26
@kosova10021996

Wovor hast du denn Angst? Du hast in 3 Jahren Ausbildung so viel gelernt..das Wissen musstest du täglich in deiner Ausbildungskanzlei anwenden. Außerdem hast du auch die schriftliche bestanden..da hättest du eher durchfallen können. Im mündlichen Teil geht es einfach darum, ein sicheres und gutes Erscheinungsbild zu haben

Lenniii96  07.07.2016, 10:14
@kosova10021996

Und, wie lief es bei dir? Ich bin nun fertig :-)

Ja ich war nich nicht dran..... wie lief es was wurdest du gefragt ?

Lenniii96  07.07.2016, 19:39

Zuerst bekommst du 2 Aufgaben und suchst dir eine davon aus..welche du innerhalb 10 Minuten bearbeitest und den Prüfern vorstellst. Der erste Fall ging darum, dass mehrere Subunternehmer aus Polen Bauleistungen in Deutschland ausführen..also 13b Geschichte, wie das alles aus umsatzsteuerlicher Sicht aussieht..den Fall habe ich aber nicht ausgewählt. Der andere Fall ging um AO. welches Finanzamt örtlich zuständig ist, auch wenn der Betrieb woanders ist als der Wohnsitz..dann der Grundkram mit der Bekanntgabe, wann gezahlt werden muss, steuerliche Nebenleistungen, etc..also das war echt ein guter Fall, den ich bestens konnte. deinen Lösungsweg stellst du den Prüfern dann vor und sie befragen dich zu einigen Ansätzen nochmal genauer..die Fragen in AWL gingen um Gewährleistung, auch bei Privatpersonen, blabla..und um Mängel, was man beachten muss, welche Ansprüche man hat, etc..da ich auf 2 geprüft wurde waren die Aufgaben auch etwas schwieriger..in ESt ging es dann um den gemeinen Wert, Teilwert, Bewertung..also das waren echt blöde Fragen..in USt war nur ein Fall von 25a, also der Differenzbesteuerung..ich wurde noch zur originären und abgeleiteten Buchführungspflicht gefragt..und halt wie das grundsätzlich mit Angestellten ist..was abgeführt werden muss, geringfügige Beschäftigung..mach dir keinen Kopf, ist alles ganz easy..gerade, wenn ein Prüfer zwischendurch immer nickt und dir ein gutes Gefühl gibt :-) wann sollst du denn ran?