Reservierung mit 15?

4 Antworten

§ 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

https://www.jugendschutz-aktiv.de/das-jugendschutzgesetz/gesetzestext/abschnitt-2-jugendschutz-in-der-oeffentlichkeit.html

Klar geht das, wenn Du da essen darfst darfst Du auch nen Platz reservieren. Ist ja keine kostenpflichtige Buchung.

Der Wirt und der Küchenchef werden sich freuen, einen so jungen Gast begrüßen zu dürfen! Im Ernst!
Wie ja unten geschrieben, darfst Du dort auch essen gehen.

Also habe viel Spaß und geniesse!

Ich glaube nicht, dass die nach dem Alter fragen, wenn du dort anrufst, um einen Tisch zu reservieren.