Reparaturauftrag zurückziehen
Hallo ihr lieben....Ich habe eine Frage bzw ein Problem.Ich hatte einen Aufahrunfall.Mir ist ein netter Mann an einer Kreuzung hinten rein gedonnert.Ich in die Werkstatt meines Vertrauens,und hab da gesagt das ich meinen Heißgeliebten Audi 80 wider haben möchte.Das Fahrzeug ist auf meinen Mann zugelassen.Er hat der Werkstatt einen Reparaturauftrag erteil,das dies gerne die Versicherungen sehen wenn man bereit ist das Fahrzeug wieder herstellen zulassen.Nun war der Gutachter da und kam zum Ergebniß "Wirtschaftlicher Totalschaden" heul.Der Wiederbeschaffungswert ist nicht so hoch wie die Reparatur kosten würde.Mit der Werkstatt gesprochen,die sagten uns das sie das schon hinbekommen würden den Wagen in der Höhe vom Wiederbeschaffungswert zu reparieren.Nach einer Woche hat sich aber immer noch nichts getan,und sie können mir auch nicht wirklich einen Zeitraum nennen in dem mein Wagen repariert werden soll.Ich hab langsam so die Faxen dicken...die Gegnerische Versicherung hat mir zwar einen Leihwagen gestellt,aber den werden die ja auch nicht ewig bezahlen.Kann ich den Auftrag zur Reparatur noch zurück ziehen?Dann lasse ich mir das Geld auszahlen und kaufe mir einen anderen PKW..Ich bin mit meinen Nerven echt am Ende...Danke für eure Antworten..LG
2 Antworten
Hallo,
- selbstverständlich kannst du den Auftrag zurückziehen.
- Dabei solltest du aber einige Dinge beachten.
- Am Besten wäre es, wenn du persönlich zur Werkstatt gehst und dich davon überzeugst, dass wirklich noch nichts an dem Wagen gemacht worden ist.
- Anderenfalls kann es sein, dass die Werkstatt "schnell" noch mit den Arbeiten anfängst und dir diese natürlich auch in Rechnung stellt.
- Im schlimmsten Fall hast du dann einen Wagen der nicht fertig ist, musst aber trotzdem Reparaturen zahlen.
- Solltest du dich nun doch entscheiden, dass man deinen Wagen repariert ist Folgendes sehr WICHTIG:
- Die Werkstatt muss die einen Kostenvoranschlag für sämtliche Reparaturen machen.
- Diese müssen einzeln und schriftlich festgehalten werden
- Die Aussage: "Das kriegen wir schon hin" ist nicht bindend und sowas wie ein "Blank-Auftrag" Reicht das Geld der Versicherung doch nicht, bist du die Dumme und zahlst eventuell viel Geld drauf!
- Die veranschlagten Kosten für einen Kostenvoranschlag können höchsten 15 - 20 % über dem veranschlagten Betrag liegen. Ist der Kostenvoranschlag geregelt, sollte ebenfalls schriftlich festgelegt werden, wann du den Wagen repariert zurück bekommst.
Solltest du den Wagen auf keinen Fall mehr reparieren lassen wollen, wäre es gut, wenn du ihn auch gleich mitnehmen würdest. Also abschleppen lässt. Kannst du dies nicht sofort, lass dir auf jeden Fall bestätigen, dass der Auftrag storniert wurde und die Werkstatt keinerlei Reparaturen mehr durchfürht!
Egal was du in dieser Sache auch unternimmst. Du solltest alles nur noch schriftlich machen, damit du auf der sicheren Seite bist. Gut ist auch immer, wenn man einen Zeugen dabei hat.
Ich hoffe mein Tipp hat dir geholfen und wünsche dir in dieser Angelegenheit viel Erfolg
Hallo
Danke für deine Antwort!Genau das ,was du auch geschrieben hast ist meine Böse Vorahnung.Wir werden wohl die dummen sein und kräftitig drauf bezahlen...Normalerweise geht das alles bei dennen recht flot...gut er hat mir gleich gesagt das er noch zwei andereUnfallfahrzeuge da hat,aber irgend wie kommt mir das ganz spanisch vor den,es will uns keiner so richtig sagen was wie wieso warum.Ich hab so das dumme gefühl das man mit uns richtig Geld mache will,weil die ja wissen wie sehr ich an dem Audi gehangen habe.Bin ja ständig mit dem in der Werkstatt gewesen.Soweit ich weiß wurde lediglich auf Schrottplätzen nach gebvrauchten Ersatzteilen gefragt,ob die schon was bestellt haben kann ich nicht sagen.Genauso komisch finde ich das die Werkstatt darauf besteht das ich einen Leihwagen von denen nehme uns sie mir dann ein Gutschrift machen würden.Ist alles sehr merkwürdig.Aber warum soll ich mit einem alten Golf von denen draussen rum fahren wenn ich von der Versicherung einen Fast neuen Golf vor die Tür gestellt bekomme.Das ist alles seltsam ,und ich hab irgendwie das Gefühl das die uns übern Tisch ziehen wollen,den sie wissen ja das ich arg an der Karre hänge ....
ja leider ist bei einem Audi 80 schon eine Stoßstange ein Totalschaden.
Ok...zur Praxis........Du mußt hier etwas vorsichtig zu Werke gehen. Ich nehme an die Abwicklung mit Versicherung hat Werkstatt gemacht? Falls ja...gibt es für sie eine Aufwandspauschale.....sind bei uns in Österreich 33 Euro.
Aber es gibt noch etwas Versicherungsspezifisches.....das nennt sich schlicht und einfach...."Reparaturdauer". und für diese Zeit hat der Geschädigte Ansprüche...z.B. verdienstentgang...oder eben Leihwagen. Deshalb ACHTUNG mit der Dauer.
Was deine Werkstätte jetzt versucht ist mir klar..........die hat nämlich eine " ZEITWERTREPARATUR" bei der Versicherung beantragt. d.h. Sie arbeiten z.T. mit Gebrauchtteilen. Und die Kosten..bzw. was die Werkstätte bekommt ist ca. das 3 fache was du für das Fahrzeug als Ablöse bekommst.
Stell der Werkstätte ganz einfach eine Frist..........1 Woche reicht. Das würde ich auf jeden Fall machen und zwar schriftlich.
Und zugleich würde ich mit der Versicherung reden wie der Stand der Dinge im Moment ist.
Machst du das nämlich nicht, kann es geschehen das erstens die Versicherung probleme wegen Leihwagen macht und zweitens die Werkstätte dir z.B Materialbeschaffungskosten verrechnet.
Ich muß aber dazu sagen...........Wir machen auch manchmal Zeitwertreparaturen...und die dauern meist auch länger. Aber sicher keine 5 Wochen.
schwer zu beantworten, da ich den schadenumfang nicht kenne und den gesamtzustand vom auto. ist das auto ansonsten ok......würde ich reparieren, da der 80er fast nicht umzubringen ist..
Hallo,
Ganz ehrlich ich hab gar keine Ahnung wer was mit wem veranlasst hat....Ich war bei meinem Versicherungsmakler,der hat sich um den Leihwagen gekümmert....was wer wann wie gemacht hat,keine Ahnung ...Ich habe jetzt vor drei Tagen einen Anwalt eingeschaltet der sich um mein Schmerzensgeldansprüche kümmert,und die hat auch das Gutachten bekommen und bei der Versicherung eingereicht...Ich hoffe mal das das wenigstens funzt...Was würdet ihr den machen? Auszahlen oder Reparieren lassen?LG