Kann ich mein Motorrad in einem anderen Bundesland zulassen?
Folgende Frage. Ich wohne in Sachsen an der Grenze zur Brandenburg. Wäre es erlaubt mein Motorrad in Brandenburg in einer Stadt (liegt Nahe der Grenze) zu zulassen? Ich finde einfach das Namenskürzel der Stadt einfach optisch viel schöner als hier bei mir.
Hast du schon mal bei der Zulassungsstelle gefragt?
Nein noch nicht
11 Antworten
Nein.
§6 FZV:
(1) Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
§46 FZV:
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter zuständig.
Ja, aber....
Du müsstest zunächst in das entsprechende Bundesland umziehen, bzw. Dich dort wohnhaft melden. Dann meldest Du bei der entsprechenden Zulassungsstelle dein Motorrad an. Wenn das passiert ist, meldest Du Deinen Wohnsitz wieder an alter Stelle an und kannst (seit 2015) Dein Kennzeichen mit umziehen lassen und behalten.
Ziemlich viel Lauferei, aber wenn es Dich glücklich macht ;-)
Natürlich. Das hatte ich dabei vergessen zu erwähnen.
Natürlich kannst Du ein Fahrzeug nur in Deinem Landkreis zulassen.
Leider nein, Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle am Wohnort zugelassen werden!
Die Abmeldung eines Fahrzeugs ist dagegen bundesweit möglich.
Das KFZ muss dort zugelassen werden wo du deinen Lebensmittelpunkt hast. Bei einem Umzug kannst du jetzt zwar dein Nummernschild behalten, aber trotzdem muss das Krad umgemeldet werden.
Man kann zwar das Kennzeichen mitnehmen, aber das KFZ muss trotzdem wieder am neuen Wohnort angemeldet werden.