Reiserücktritt, muss ich zahlen oder bekomm ich was wieder?

4 Antworten

Zwar wird dir es jetzt nicht mehr was bringen aber evtl. haben auch andere diese Frage.

Das Formular ist ein Stornoformular. Damit kannst du deine Reise stornieren lassen. Die 90% beziehen sich auf die Stornokosten die du dem Reiseveranstalter zahlen musst weil du kurz vor der Reise stornierst. Die Art des Transfers spielt hierbei keine Rolle. Die 100,-€ beziehen sich auf das Minimum der zu entrichtenden Stornokosten. Diese sind bei dir höher weil es eben kurz vor der Reise zur Stornierung kommt.

Wenn du die Kosten beglichen hast, wendest du dich an die Versicherung. Dort musst du dein Atest, das Antragsformular der Versicherung und die Stornorechnung einreichen. Erstattet bekommt man in der Regel ca. 80% der Stornogebühren (abzgl. des Versicherungsbetrages verständlicher weise). Ausschlaggebend ist der Stornierungsgrund. Bei ambulanten Rücktrittsgründen ist die Erstattung weitaus geringer, bei schweren Krankheiten oder einen Unfall bekommst du meist die oben genannten 80%. Auch das nicht bestehen des Abiturs gehört zu einem möglichen Stornierungsgrund und die Versicherung muss dann zahlen.

Dies gilt nur für diesen Reiseveranstalter, bei anderen bitte immer die Police durchlesen.

MfG Georgios

Wenn du eine Reiserücktrittsversicherung gebucht hast, kannst du dir ja von einem Arzt eine Bestätigung schreiben lassen, dass du nicht reisefähig warst. Wieviel du dann trotzdem zahlen musst, liegt u.a. daran, wann du von der reise zurück treten musst. Im Einzelnen informiert dich die Police der Versicherung.

thimsisi 
Beitragsersteller
 22.06.2012, 21:19

Naja, da ich heute keinen erreicht habe, am Tag der Reise?! Das ist ein Samstag, wo kein Arzt offen hat? D.h. Ich muss sicher was dazu bezahlen und bekomm nix wieder? >.<

Hallo,

nach dem zitierten Link betragen die Reiserücktrittskosten 90%, d.h. 10% der Reisekosten werden erstattet. Bei Flugkosten ist der Erstattungsteil der Fluggesellschaft maßgebend.

Am Wochenende gibt es übrigens immer einen ärztlichen Notdienst.

An das Reiseunternehmen würde ich den Fragebogen laut Link faxen und auch die Reiserücktrittsversicherung am besten heute noch informieren! Die ärztliche Bescheinigung morgen hinterherfaxen (die Kosten für das Attest werden meist nicht erstattet). Ggf. das Kleingedruckte der Versicherung durcharbeiten, ob es noch Besonderheiten gibt.

Gruß

RHW

eventuell 10% ??? Rückzahlung

thimsisi 
Beitragsersteller
 22.06.2012, 20:29

Ja muss ich die bezahlen oder bekomm ich die wieder..?