Reicht eine Vollmacht der Mutter zum dauerhaften Aufenthalt bei Großeltern?

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Aus beruflichen Gründen und dem frühen Tod meines Mannes,habe ich meine Tochter auch mal in Obhut meiner Eltern gegeben.Ich habe ihnen die Fürsorgepflicht übertragen und eine Vollmacht,das sie entscheiden dürfen,ob meine Tochter mit in die Schwimmhalle,Ausflüge und was der Alltag noch so her gibt teilnehmen darf.Es wurde nur einmal brenzlig,wie meine Tochter eine Not-OP hatte und ich nicht schnell genug in der Heimat sein konnte.Wir hatten sonst nie Probleme,weil wir uns immer über alles einig waren

Ich würde deinen Neffen bei der Gemeide der Großeltern offiziel als 2 Wohnsitz anmelden. Dann dürfte es keine Probleme bei der Anmeldung in der Schule, Vereine usw. geben. Ihr dürft aber nicht vergessen ihn in der alten Schule abzumelden. Dem Jugendamt geht das ganze gar nichts an. Ich würde eher in der Gemeinde mal nachfragen was die genau für Unterlagen (Geburtsurkunde usw.) dafür benötigen. Evtl. braucht ihr nur eine Einverständniserklärung der Mutter.

Hallo DieEdda! Wie schon gestern erwähnt halte ich eine Vollmacht für nicht ausreichend! Solange nichts spektakuläres passiert ist das sicher kein Problem, aber lass mal was Unvorhergesehenes passieren und schon ist es Mist! Ich würde mich lieber absichern und die Bemerkung mit dem Pfleggeld ist auch nicht von der Hand zu weisen! Warum denn kein Pflegegeld beantragen? LG flo

Derjenige der das Sorgerecht hat, darf den Ort bestimmen an dem das Kind leben soll! Man kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht trennen, wenn ein triftiger Grund vorhanden ist (also wenn das Kindswohl gefährdet ist)! Man sollte sich in diesem Fall an das Jugendamt wenden, denn ich denke das was Unterschriften betrifft dafür sind immer noch die Sorgeberechtigten verantwortlich. Und die Zustimmung für diesen Wohnortwechsel brauch es auch von der Mutter, solange sie noch die Sorgeberechtigte ist!

Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an die können die kompetenter Beraten als wir das hier je könnten.