In einem anderem Bundesland zur Schule gehen

5 Antworten

Hallo Ratsucher!

Leider sind die Informationen sehr dürftig. Z. B. Welche Bundesländer sind betroffen? Geht es um die allgemeine Schulpflicht oder bei der Berufsfachschule doch eher um die Berufsschulpflicht? Macht das Kind eine Ausbildung? Wenn ja, bietet dann nur die Schule in dem anderen Bundesland die richtige Schulbildung dazu? Alles Informationen die hier fehlen. Daher kann man nur mit Beispielen arbeiten. Fahrradmechaniker z. B. Da findet man bundesweit nur wenige Schulen. Jedenfalls nur aus Lust und Laune kann man nicht einfach eine andere Berufsschule besuchen, die zudem noch in einem anderen Landkreis oder gar einem anderen Bundesland liegt. Das hängt mit den Kosten für den Schulbesuch zusammen. Es kann sein, dass in ganz wenigen Fällen die Anmeldung an der anderen Schule ausreicht, aber dafür ist der Fall zu wenig spezifiziert.

Eine Wohnortummeldung kann notwendig sein; insbesondere dann, wenn freie Schulwahl besteht, weil keine Ausbildung vorliegt und die Schulpflicht auch bei einer heimischen Schule erfüllt werden könnte.

Für all die anderen Fälle kann man Anträge stellen: die nennt man "Gestattungen" und diese "Anträge auf Gestattung zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule" stellt man auch nicht bei der aufnehmenden Schulbehörde (bei der Schule schon gar nicht), sondern bei der abgebenden, der bisher zuständigen Schulbehörde. In dem Verfahren holt die abgebende Schulbehörde die Stellungnahme des abgebenden Schulträgers (Landkreis) und des aufnehmenden Schulträgers ein. In der Regel lehnt der abgebende Schulträger ab (weil er zahlen müsste) und der aufnehmende Schulträger stimmt zu (sofern er Geld vom Abgebenden kriegt). Das Land als Schulaufsichtsbehörde wägt die Stellungnahmen der Landkreise ab und trifft dann eine Entscheidung. Im Falle der Zustimmung muss der abgebende Schulträger dann meist in den sauren Apfel beißen und die Kosten bezahlen. Für diese Kosten gibt es im Verwaltungskontenrahmen übrigens einen eigenen Titel. Dieser läuft unter "unbeeinflußbare Kosten", weil niemand weiß, wie viele Schüler einen Antrag stellen werden, noch wie viele Anträge vom Land stattgegeben werden.

Ich würde an Ihrer Stelle also einen "Antrag auf den Besuch einer anderen als der zuständigen Berufsschule" bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde stellen. Damit gehen Sie auf Nummer sicher. Planen Sie genügend Zeit ein. Diese Anträge sind Massenware und für die Behörde aufwändig abzuwickeln. Dauert also.

Gruß Navvie

Ich wohne inMeklenburg Vorpommern, gehe aber in Lübeck (Schleswig-Holstein) zur Schule, das einzige was ich machen musste, ist einen Antrag ans Amt (Schleswig-Holstein) zu senden. In dem musste ich nur vorweisen, das die Schule mich bereits angenommen hat. Warum das in anderen Bundesländern ein Problem zu sein scheint ist mir Rätselhaft. Gleich seinen Wohnsitzt verschieben zu müssen ist vollkommener Quatsch!

Navvie  18.10.2012, 11:33

Ganz so vollkommener Quatsch ist das nicht. Und warum? Weil es um das liebe Geld geht. Wenn z. B. bei bestehender Berufsschulpflicht das Kind eine andere Berufsschule als die zuständige Berufsschule besuchen möchte, womöglich nicht nur in einem anderen Landkreis, sondern auch noch in einem anderen Bundesland, dann muss nämlich der abgebende Schulträger eine Ausgleichszahlung für die Kosten des Schulbesuchs an den aufnehmenden Schulträger leisten.

Zur Veranschaulichung: angenommen Du, Juri wärst der Landrat eines Landkreises und ich wäre Landrat meines Landkreises und nun kommen lauter Schüler meines Landkreises zu Dir, um in Deinem Landkreis die Schule zu besuchen. Ich bräuchte kaum Geld in meine Schulen stecken, weil immer weniger Schüler da sind. Du müsstest immer mehr Geld für Schulen investieren, weil Deine Schülerzahlen ständig wachsen. Da würdest Du doch auch sagen "Moment mal, ich bezahle für die Schulausbildung von Kindern aus Deinem Landkreis?"

Klar geworden?

Das Kind muss schon einen Wohnsitz in dem Bundesland haben..........

Ratsucher1234 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 15:54

Ist bekannt. Kann man nur das Kind auf eine andere Adresse ummelden oder mit Eltern bzw. Elternteil

Chimaer  17.10.2012, 15:55
@Ratsucher1234

ne briefkastenanschrift reicht nicht...!? und kinder wohnen im allgemeinen auch nicht alleine, ohne eltern(teil)....!??

Ratsucher1234 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 16:00
@Chimaer

Das Kind zieht natürlich nicht wirklich um :)

Es wird umgemeldet zu Freunden/Verwandten. Ich frage mich nur ob man Probleme bekommt wenn man nur das Kind ummeldet oder ob ein Elternteil sich mit ummelden muss. Das wird dann wieder schwierig weil man dann vom Ehepartner offiziel getrennt lebt o.ä.

Chimaer  17.10.2012, 16:02
@Ratsucher1234

So habe ich das auch verstanden.. Das ist aber Betrug bzw. ein Verstoss gg. das Meldegesetz.. und: Ja, das gibt Probleme.. vor allem für das Kind.. Das willst Du doch sicher nicht...!??

Es reicht das Kind an der Schule anzumelden. Es besteht keine "Wohnungspficht" der Eltern oder des Kindes.

Ratsucher1234 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 15:55

Das ist falsch. Hier geht es jedenfalls nicht. Der Wohnsitz muss in dem Bundesland sein. (von Ausnahmen abgesehen). Das wird sehr streng gesehen

man muss das kind nur an der schule anmelden und nicht ummelden ich war selbst 6 jahr in einem anderen bundesland in der schule

Ratsucher1234 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 15:58

Das geht hier nicht. Ich weiß das genau weil wir am Rand zum nächstem Bundesland wohnen. Das Kind muss umgemeldet werden. Das ist Fakt.

Vielleicht gibt es Ausnahmen z.B spezielle Schulformen