Vorsteuerabzug bei Bahn-Reservierungen

4 Antworten

man bekommt doch immer einen fahrschein/reservierungsbestätigung/buchungsbeleg.

 

Du nimmst am besten den Betrag den die DB ausgewiesen hat auf deiner Rechnung. Wenn keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist, oder wenn nichtmal der im Bruttobetrag enthaltene Steuerbetrag ausgewiesen ist, und der Steuersatz kannst auch kein Vorsteuerabzug geltend machen.

Dann gebe ich die hilfreichste Antwort mal selbst...

In Buchhaltungskreisen heisst es:

"Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung"

Die Hauptleistung ist die Fahrkarte, auf die 19% MwSt entfällt. Genauso ist es also mit der Nebenleistung, der Sitzplatzreservierung.

Auf der Bahncard 100-Rechnung sind 19% MwSt. ausgewiesen, daher muss das Finanzamt diese auch bei den Sitzplatzreservierungen anerkennen.

Schick eine Anfrage an die Bahn und frag nach, wieviel Mehrwertsteuer die für die Reservierungen an Finanzamt abführen.

Die Antwort müßte dann eigentlich als Nachweis für den Vorsteuerabzug reichen.

 

Viel Erfolg!

Ich bin fast sicher, dass beide (Fahrkarte und Reservierung) den ermäßigten Mehrwertsteuersatz enthalten.

Indy72  27.04.2011, 17:13

Sorry, jetzt habe ich mich getäuscht; Auf Fahrkarten gilt der normale Mehrwertsteuersatz (derzeit 19%). Da auf den Fahrkarten nur dieser Setuersatz ausgewiesen wird, interpretiere ich, dass auch die reservierungen genauso versteuert werden.

Lange Zeit waren jedoch die Reservierung Mehrwertsteuerfrei.

Erkundige dich doch biem nächsten Bahnhofsbesuch an der Kasse, weil die Bahn audf der Homepage nicht darüber verrät.

Mitropa  27.04.2011, 21:05
@Indy72

Hallo,

das mit den 19% ist nicht richtig. Reka hat das ja schon gesagt: Nahverkehrsfahrkarten ermäßigt, Fernverkehrsfahrkarten voller Satz.

Es wäre vielleicht noch interessant, ob Bettkarten für den Schlafwagen dank der FDP jetzt auch nur den ermäßigten Satz kosten - das wäre ja so etwas wie eine Hotelübernachtung.

ReKa01 
Beitragsersteller
 27.04.2011, 17:04

eine Fahrkarte im Fernverkehr (>50km) hat den vollen, eine Fahrkarte im Nahverkehr den ermäßigten MwSt-Satz.

Aber die Frage ist eine andere: eine Fahrkarte ist als Nachweis zum Vorsteuerabzug zugelassen.
Wie sieht es bei Reservierungen aus?

Indy72  27.04.2011, 17:32
@ReKa01

Ich meine, wenn auf dem Kassenausdruck die Mehrwertsteuer ausgewisen ist, dann ist sie vom FA anzuerkennen.