Reicht ein Polizist als Zeuge?

8 Antworten

Hallo Karl741,

Dir wird in nächster Zeit zuerst ein Anhörungsbogen zu dem Verstoß zugestellt. Dort kannst Du:

  • Dich zur Sache äußern
  • Dich nicht zur Sache äußern
  • Den Verstoß zugeben
  • den Verstoß bestreiten
  • angeben dass ein anderer gefahren ist (was ja ausscheidet, denn Deine Personalien wurde ja vor Ort festgestellt)

daraufhin wirst Du vermutlich den folgenden Bußgeldbescheid erhalten:


[Quelle Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog]

Tatbestandsnummer: 123624

Tatvorwurf: Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat

Bußgeld: 60,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

B-Verstoß


Du kannst natürlich gegen den erlassenen Bußgeldbescheid angehen, dass wird vermutlich ein Richter die Angelegenheit klären.

Zu Deiner Frage, ob die Aussage eines einzelnen Polizisten langt, muss man folgendes wissen.

Es steht dabei nicht eine gleichgewichtige Aussage gegen Aussage, sondern:

  • Auf der einen Seite steht ein neutraler Zeuge, der sich mit einer Falschaussage vor Gericht strafbar machen kann und dem für die Falschaussage sogar eine Freiheitsstrafe droht.
  • Auf der anderen Seite stehst Du als Betroffener in einem Strafverfahren, der ersten ein berechtigtes Interesse hat nicht bestraft zu werden und dem zweitens keine Konsequenten drohen, wenn er falsch Aussagt oder zur Sache schweigt.

Ich glaube man kann sich dabei ausrechnen, wem der Richter nicht glaubt. Das wirst vermutlich Du sein.

Dann zahlst Du zu dem Bußgeld noch die Verfahrenskosten, die nicht ganz unerheblich sein dürften.

Schöne Grüße
TheGrow

Reicht es aus wenn mich nur ein Polizist als Zeuge sieht ?

Es reicht ein Zeuge aus wenn dieser glaubwürdig ist, dabei spielt es auch keine Rolle ob dies dann ein Polizist oder ein anderer Zeuge ist.

 allerdings hatte ich das Handy in der Hand und nicht am Ohr

Dazu die StVO §23 Abs.1a:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.

Daher spielt es keine Rolle ob Du das Handy am Ohr hattest oder nicht, Du hattest es in der Hand, das reicht aus.

Man denke nur mal über den Grundsatz nach: "Vor Gericht sind alle gleich".

Das Wort eines Polizisten wird weit mehr gewichtet, schließlich hat dieser bei einer Falschaussage viel mehr zu verlieren. Des Weiteren stellt er die rechte Hand der Staatsgewalt da.

Meist wird dem Polizisten vor Gericht geglaubt. Ich würde sagen, die Strafe musst Du bezahlen und auch die Punkte werden in Flensburg gut geschrieben.

Moralturm  18.09.2015, 13:38

Er muss gar nichts!

Das reicht aus, um einen Punkt zu bekommen und ein Bußgeld von 60€ zahlen zu dürfen. Handy am Steuer heißt nicht, das man es am Ohr haben musste.