Polizei hat mich angefast, was tun?

13 Antworten

Sie dürfen (und müssen) dir in den Schritt fassen. Schon um Dinge zu finden...oder halt nix zu finden wenn a nix ist.

Eine Beschwerde ist da sinnlos. Die dürfen sowas je nach Sachlage sogar machen. Außerdem waren es 6 Polizisten. 6 aussagen gegen 2. Lass es einfach sein.

Warum willst du dich beschweren? Die haben eine Kontrolle durchgeführt und sich komplett richtig verhalten!

TheBeast4u 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 14:13

Nein. 1. ich habe mich geweigert und das ist auch mein Recht! aber sie haben es ignoriert. 

2. Das Grenzt an sexuelle Belästigung, wenn ein Polizist dir ohne dein Einverständnis in den Intimbereich fasst.

dereinedude  24.04.2016, 14:16
@TheBeast4u

Nein, du hast kein Recht dich einer Kontrolle zu entziehen. Laber keinen Unsinn.

Er hat dich nur abgetastet was er darf und zu einer Kontrolle dazu gehört.

Bitterkraut  24.04.2016, 14:23
@TheBeast4u

Mit sexueller Belästigung hat das gar nix zu tun. Für eine sexuelle Belästigung müßte es eine sexuelle Absicht geben, außerdem gibts den Bergriff gar nicht im Strafrecht.

Komm runter und sei froh, daß sie euch nicht mit zur Wache genommen haben.

furbo  24.04.2016, 14:37
@TheBeast4u
ich habe mich geweigert und das ist auch mein Recht! 

Stimmt

aber sie haben es ignoriert. 

Das ist das Recht der Polizei, deine Weigerung zu ignorieren 

Das Grenzt an sexuelle Belästigung, wenn ein Polizist dir ohne dein Einverständnis in den Intimbereich fasst.

Nein. Meinst du, dass es Tabuzonen gibt, die nicht untersucht werden dürfen?  Da liegst du falsch. 

Sexuelle Belästigung muss sexuell begründet sein, strafrechtlich ist sie nicht relevant.

Meinst du eigentlich, dass es Spass macht, bei anderen Menschen in ihren ungewaschenen Bereichen rumzufingern. 

Menuett  24.04.2016, 15:07
@furbo

Sexuelle Belästigung muss sexuell begründet sein, strafrechtlich ist sie nicht relevant.

Dann wäre jede Vergewaltigung strafrechtlich nicht relevant.

furbo  24.04.2016, 15:30
@Menuett

Blödsinn. Interpretiere in meinen Kommentar nichts rein. 

Bitterkraut  24.04.2016, 15:33
@Menuett

Google doch mal. Den Begriff "Sexuelle Belästigung" gibt es nicht im Strafrecht. "Vergewaltigung" übrigens auch nicht. Im Strafrecht heißt das "Sexuelle Nötigung" und die muß natürlich sexuell begründet sein. Hier liegt keine sexuelle Nötigung vor, der Polizist hatte bestimmt keine sexuellen Absichten.

Kommt drauf an ob sie das Gras vor oder nach dem Vorfall gefunden haben. Wenn sie es davor gefunden haben, dürfen sie dir in den Schritt fassen da man davon ausgehen kann dass du mehr versteckt hast (Unterhose ist ein beliebtes Versteck, ich weiß es, ich kiff selber).

Allerdings bringt eine Beschwerde nichts, da sich Polizisten immer gegenseitig decken.

Diese Trottel haben sich doch noch Dir gegenüber human verhalten. Sie hätten Dich und Deine Kollegen auch mit auf die Wache nehmen können und eine richtige Untersuchung veranlassen können. Dann wird auch Dein Rektum untersucht. Sei doch mal dankbar, dass Du Drogenkonsument noch so gut dabei weggekommen ist und ballere Dir Deinen fettigen Schädel weiterhin zu und fange nicht an zu weinen, weil Du schon von Weiten nach dem aussiehst, was Du wirklich bist. Wahrscheinlich hast Du es genossen, dass Du mal gründlich angefasst wurdest und willst es nicht zugeben.