Hallo Community,
ich bräuchte eure Hilfe. Und zwar gehts um den Wasserboiler(Küche) in meiner Mietwohnung. Da ist die Mischbatterie kaputtgegangen (Boiler funktioniert noch). Nun bräuchte ich eine neue,Problem ist dass der Boiler schon sehr alt ist und so eine Mischbatterie wie ich sie brauche kaum noch gibt (hab schon gegoogelt) und wenn dann kosten die richtig geld - dafür bekommt man fast schon nen neuen Boiler.
Nun meine Frage, wer muss bezahlen wenn ich eine neue Mischbatterie bzw. nen neuen Boiler will? Ich als Mieterin oder meine Vermieterin?
Im Mietvertrag kann ich dazu nicht wirklich viel finden, da gibts nur einen Absatz aber da bin ich mir nicht sicher ob der Boiler darunter fällt:
"Die Mieterin hat die Mietwohnung sowie den von ihm mitgenutzten Teil des Hauses (Treppenhaus) pfleglich zu behandeln. Für von Ihr (dazu gehören auch von Ihr betriebene Geräte, z.B. Elektrogeräte) oder einer ihr besuchenden Person verusrachte Schäden ist er haftbar. Dies gilt auch von einem Untermieter verusachten Schaden. Die Vermieterin tritt schon jetzt ihre Ansprüche gegen den Schädiger in dem Umfang an die Mieterin ab, in dem Mieterin der Vermieterin Ersatz leistet. Die Mieterin beteiligt sich an der Hausreinigung wie es in der geltenden Hausordnung geregelt ist."
Fällt der Wasserboiler und "Elektrogeräte" und heißt das, dass ich den Schaden beheben muss? Meiner Meinung nach ist das eine Verschleißerscheinung und muss die Vermieterin richten....
würde mich freuen, wenn mir einer weiterhelfen kann.
Danke schon mal