Vertragspflicht zum Rausstellen der Mülltonnen bindend, wenn gesundheitlich nicht zumutbar?
Hallo Gemeinde.
Eine Mieterin ist laut Vertrag verpflichtet, die Mülltonnen heraus zu stellen und wieder rein zu holen, wenn sie laut Plan an der Reihe ist. Weiterhin ist vereinbart, dass diese Pflicht entfällt, wenn die Kosten für den Transport der Tonnen umgelegt werden.
Nun teilt die Mieterin mit, sie wäre dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage (das würde sie vermutlich auch belegen können).
Hausmeisterkosten sind nicht als Nebenkosten vereinbart. Wohl aber (logisch) Abfallentsorgung, öffentliche Lasten und Hausreinigung (u.v.a.m. die hier aber kaum greifen dürften).
Ich kann die Kosten für den Transport der Tonnen von und zur Straße also nicht als typische Hausmeistertätigkeit umlegen, wenn ich jemanden dafür bezahle.
Ich will aber auch nicht auf Mannschaftstransport umstellen, weil ich dadurch die Kosten der anderen Mieter hochtreibe, die ja die Tonnen transportieren, wenn sie dran sind. (Nebenfrage: Könnte ich das überhaupt nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot?)
Ebenfalls will ich den Plan nicht so abändern, dass andere Mieter häufiger dran sind, weil das eine Benachteiligung ist. (Nebenfrage: Oder wäre das zumutbar und zulässig?)
Ist die Mieterin raus aus der Nummer, habe ich da noch eine Möglichkeit, oder habe ich an etwas nicht gedacht? (Deutsches Mietrecht).
Danke schon mal vorab ;)