Wie teilt man dem Vermieter mit, dass der Partner einzieht? Zustimmung erforderlich?
Es handelt sich um eine 38qm große Wohnung (also klein, aber keine Überbelegung) und mein Partner hat einen guten Job und einen guten Ruf.
9 Antworten
Natürlich muss der Vermieter davon erfahren, wenn er/sie rausfindet das jemand ohne erlaubnis bei dir eingezogen ist, droht es mit einer fristlosen Kündigung!
war bei mir jedenfalls so, vielleicht liegt es auch am Vermieter :)
Entweder den Partner in den Mietvertrag eintragen lassen, oder auch nur einfach den Vermieter Bescheid sagen. Du kannst die Wohnung ganz normal nutzen und musst nicht fragen ob jemand einziehen darf. Er ist ja kein Haustier das verboten werden kann.
Schlimm solche Antworten hier zu sehen. Schau doch mal ganz einfach mal in's BGB. § 540 (1).
Du kannst es dem Vermieter einfach mitteilen, seine Zustimmung ist nicht erforderlich. Er könnte ggf. die Betriebskosten für die Wohnung erhöhen (Müllentsorgung etc...)
Den "Einzu" könnte er nur untersagen, wenn die Wohnung tatsächlich zu klein wäre (z.B. nur ein Zimmer hätte....)
Du kannst es dem Vermieter einfach mitteilen, seine Zustimmung ist nicht erforderlich.
Bei nicht ehelichen Lebenspartnern ist sie das.
Die Wohnung hat nur ein Zimmer, aber dieses ist so gut geschnitten das man gut zwei schöne Wohnräume daraus gestalten konnte. Bad und Küche sind seperat. Ich dachte Überbelegung geht nur über die Quadratmeterzahl. Ist dann doch die Zustimmung erforderlich?
Du musst erstmal nachfragen, ob das überhaupt geht. Ganz einfach machen kann dir eine Kündigung ins Haus bringen.
Ich weiß nicht, wie du zu deinem Vermieter stehst, demnach entweder anrufen/persönlich klären oder einen Brief schreiben mit einer gut formulierten Anfrage. Dort kannst du auch anführen, dass dein Partner genügend Geld verdient, und vielleiht ein bisschen auf deinem guten Benehmen als Mieter rumreiten, wenn das denn der Fall war ;)
Dennoch kann der Vermieter Nein sagen, wenn es ihm nicht passt, und du musst dich dann daran halten.
Falsch.
Nein, Zustimmung nicht erforderlich. Lediglich das Einzugsdatum muß mitgeteilt werden, damit die Nebenkosten korrekt berechnet werden können.
Doch! Es droht ansonsten die Kündigung!
Ein Vermieter darf den Einzug des Lebenspartner gar nicht verhindern. Dazu gibt es mehr, als nur ein Urteil.
Ein Vermieter darf den Einzug des Lebenspartner gar nicht verhindern
Das haben albatros und ich auch gar nicht gesagt. Nur das die Zustimmung des VM vor dem Einzug eingeholt werden muß.
Ohne Zustimmung dürfen nur Ehepartner und Verwandte 1. Grades zuziehen.
Herr je so viel Unwissenheit auf einem Haufen tut weh und schadet dem Fragesteller!
Vielen Dank. Wir wollten gerne, dass er zum 1.10. einzieht. Kann er sich jetzt schon Ummelden? Weil er jetzt noch Urlaub hat.
Die Zustimmung des Vermieters ist nicht erforderlich, wenn die Wohnung ausreichend groß ist.